Haben Sie schon einmal bei der Schufa nachgefragt, wie es um Ihre Bonität steht? Dabei ist das …
ohne weiteres möglich. Dazu genügt eine Anfrage direkt an die Schufa > https://www.meineschufa.de/index.php. Nach dem neuen BGH-Urteil – die Tagespresse hat dazu informiert – ist die Schufa aber nicht dazu verpflichtet, offen zu legen, wie die einzelnen Beurteilungskriterien im Bewertungsverfahren (Scoring) gewichtet werden (BGH, Urteil vom 28.1.2014, VI ZR 156/13). Das ist Schufa-Geschäftsgeheimnis.
Aber: Sie Sie selbst können mit Ihrem Verhalten Einfluss darauf nehmen, wie die Schufa Sie bewertet. Beispiel: Die Bank meldet der Schufa jede Kreditanfrage. Wenn Sie aber lediglich eine sog. Konditionenanfrage stellen, unterbleibt diese Meldung. Folge: Die Schufa kann Ihr Kreditgesuch nicht mehr als Indiz für klamm interpretieren. Das betrifft natürlich auch das Volumen für eine konkrete Kreditanfrage. Sie sind also gut beraten, den Kreditbedarf klein zu halten und grundsätzlich immer auch nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten Ausschau zu halten.
Nach wie vor am besten für Ihre Bonität ist der kontinuierliche Umgang mit Ihrer Hausbank als dauerhaftem Geschäftspartner. Dazu gehört das regelmäßige Gespräch mit Ihrem Firmenkundenberater. Je besser der über Ihr Geschäft, den Markt, ihre Produkte, ihre Pläne und die Geschäftsentwicklung auf dem Laufenden ist, umso reibungsloser läuft die Finanzierung. Hände weg gilt für Kreditangebote „ohne Schufa-Auskunft“. Stichproben zeigen, dass es hier nur im seltensten Fall zu einem Abschluss kommt (2 %) und dass solche Abschlüsse in der Regel meist zu unanständigen Konditionen (bis zu 25 % Zinsen sind möglich) getätigt werden. Und nicht vergessen: Ergibt die Eigenauskunft falsche Einträge, dann muss die Schufa nachbessern.