Die Deutsche Rentenversicherung (DR) prüft Betriebe auf KSV-beitragspflichtige Ausgaben (grafische Leistungen, Bildhonorare usw.). Jetzt …
hat die DR angekündigt, dass weiter in die Fläche geprüft wird. Also nicht mehr nur noch Unternehmen, die aufgrund ihrer Banche in den Kreis der beitragspflichtigen Leistungen gehören (Werbeagenturen, Internet-Design, Verlage). Danach werden alle Betriebe, die von der DR routinemäßig auf Beitragspflicht zur Sozialversicherung geprüft werden, auch auf KSV-Beitragspflicht geprüft. Außerdem sollen Unternehmen verpflichtet werden, alle KSV-beitragspflichtigen Leistungen über das Jahr gesondert zu erfassen (Quelle: Summa Summarum 3/2013).
Für die Praxis: Danach müssen in Zukunft Unternehmen aller Branchen damit rechnen, dass in den Bereichen und Abteilungen, in denen erfahrungsgemäß KSV-Beitragspflichtige Leistungen abgerufen werden, bei jeder DR-Prüfung ins Visier genommen werden. Das sind z. B.: Texte und Graphiken für Werbemittel, Image-Broschüren und Unternehmensberichte. Aber auch Leistungen an Texter und Grafiker, die Internet-Seiten und Inhalte erstellen. Wie wird das in Ihrem Unternehmen gehandhabt? Besser ist es, wenn Sie solche Leistungen von angestellten Mitarbeitern, die ohnehin in Ihrer GmbH sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, erbringen lassen. Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie Rechnungen vorlegen müssen und Abrechnungen geprüft werden. Entscheidend ist hier, wie die Leistung beschrieben ist. Orientieren Sie sich dazu an unseren Ausführungen aus Nr. 6/2013 bzw. im Internet unter > www.kuenstlersozialkasse.de.