Der Anspruch eines Arbeitnehmers erlischt nur dann am Ende des Kalenderjahres oder eines zulässigen Übertragungszeitraums, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor in die Lage versetzt hat, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen, und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Im Klartext: Sie müssen den Arbeitnehmer rechtzeitig dazu auffordern, den ihm zustehenden Resturlaub anzutreten (BAG, Urteil v. 19.2.2019, 9 AZR 423/16).
Autor: volkelt
Laut Finanzbehörden gilt ein elektronisches Fahrtenbuch als „zeitnah erfasst”, wenn der Fahrer den dienstlichen Fahrtanlass (Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner) innerhalb eines Zeitraums von bis zu sieben Kalendertagen nach Abschluss der jeweiligen Fahrten in einem Webportal einträgt und die übrigen Fahrten dem privaten Bereich zuordnet. Damit sind die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Fahrtenbuchs erfüllt. Diese 7‑Tage-Regel sollten Sie also unbedingt einhalten (BMF-Schreiben v. 4.4.2018, IV C 5 – S 2334/18/10001).
Unterdessen haben sich zahlreiche Arbeitsrechts-Experten, Politiker und Gewerkschaftler zur EuGH-Rechtsprechung zur vollständigen Arbeitszeiterfassung zu Wort gemeldet. Fazit: Die neue Rechtslage wird auch zu einer Anpassung der deutschen Vorschriften für die Arbeitszeiten (ArbZG) führen (vgl. dazu unsere Berichterstattung aus Nr. 21/2019 zum EuGH, Urteil v. 14.5.2019, c‑55/18).
Ein unwirksamer Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers, der nach den Grundsätzen zum fehlerhaften Arbeitsverhältnis als wirksam zu behandeln ist, kann grundsätzlich jederzeit auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes aufgelöst werden. Der Vertrag kann ausnahmsweise als wirksam zu behandeln sein, wenn die Parteien ihn jahrelang als Grundlage ihrer Rechtsbeziehung betrachtet und die Gesellschaft den Geschäftsführer durch weitere Handlungen in seinem Vertrauen auf die Rechtsbeständigkeit des Vertrags bestärkt hat oder das Scheitern des Vertrags an einem förmlichen Mangel für den Geschäftsführer zu einem schlechthin untragbaren Ergebnis führen würde (BGH, Urteil v. 20.8.2019, II ZR 121/16).
Vorschau KW 39/2019
Volkelt-Brief 39/2019
Digital-Hype: „Schwachstelle” Mitarbeiter + Geschäftsführer/Haftung: Da hilft nur lückenlos dokumentieren + Geschäftsführer-Perspektive: 200 Stunden für die Steuer ist zuviel! + Wirtschafts-Trends: Was Geschäftsführer veranlassen müssen … + Digitales: KI und der Haus-Roboter + GF-Kompetenzen: Müssen Sie den Sohnemann des Haupt-Gesellschafters einstellen? + Geschäftsführer privat: Geldvermögen schrumpfen – was tun? + Warnung: Das sog. Sozialkreditsystem betrifft alle China-Geschäfte + GmbH/Recht: Streitigkeiten um die Höhe der Abfindung
Die Einzelfälle mehren sich: Mit provokanten E‑Mail Anhängen – vermeintliche Rechnungen, attraktive Werbebotschaften oder humorige Clips – fangen Sie sich einen Virus ein, der Ihre komplette IT blockiert und Sie unverhohlen zur Zahlung auffordert. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Erpressung (§ 253 StGB) mit teuren Folgen. Nicht nur große Unternehmen sind betroffen. Die Bedrohung richtet sich gegen Handwerksbetriebe, gegen mittelständische Unternehmen. Kurz: Unterdessen ist jede eMail-Adresse bedroht. Was tun?
Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass …
Zuletzt haben wir in Ausgabe 21/2018 (Seite 4) auf ein aktueles nd wichtiges Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg (Urteil v. 7.2.2018, 7 U 132/16) zur Geschäftsführer-Haftung und seiner Verpflichtung zur Dokumentation von Entscheidungen hingewiesen. Tenor: Das Gericht verlangt, dass der Geschäftsführer „in der konkreten Entscheidungssituation die verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausschöpft”. Hier einige konkrete Hinweise, wie Sie sich als Geschäftsführer entsprechend absichern bzw. wie Sie ganz konkret Dokumentieren, um im Ernstfall zu belegen, dass Sie Ihrer Informationsverpflichtung korrekt nachgekommen sind: …
| Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
| Online-Banking | Seit dem 14. September 2019 ist es verbindlich: Kunden müssen sich nach der EU-Zahlungsrichtlinie bei Geschäften mit Banken im Netz zweifach identifizieren. Neben der Eingabe von Nutzerkennung beziehungsweise PIN ist z. B. eine TAN einzugeben, die mittels App, SMS oder eines TAN-Generators neu erzeugt wurde. | Prüfen Sie, ob alle Online-Bankverbindungen funktionieren |
| Abmahnungen | Geplant sind höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen und vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen. | Das Gesetzgebungsverfahren abwarten, ggf. die Websites auf abmahnträchtiges prüfen. |
Jede Regierung versprich, Bürger und Unternehmen mit weniger Bürokratie zu belasten. Keiner Regierung ist das bisher gelungen. Gerade kleinere Unternehmen kämpfen täglich mit für außen stehende unvorstellbar vielen, komplizierten und teuren Vorschriften, deren praktischer Sinn sich oft nur schwer erschließt (Zertifizierungsverfahren, Meldepflichten, Dokumentation von Arbeitszeiten).
Dazu kommen …