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GmbH-Firmenwagen: Anspruch auf Neulieferung ohne Nutzungsentschädigung

Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Stutt­gart hat einen Auto­händ­ler in einem Die­sel­ga­te-Ver­fah­ren zur Nach­lie­fe­rung eines Sko­da Octa­via Com­bi aus der aktu­el­len Seri­en­pro­duk­ti­on gegen Rück­ga­be des mani­pu­lier­ten Fahr­zeugs ver­ur­teilt. Beson­der­heit: Der Geschä­dig­te muss sich noch nicht ein­mal eine Nut­zungs­ent­schä­di­gung anrech­nen las­sen. Es han­del­te sich um ein Fahr­zeug Bau­jahr 2013. Gelie­fert wer­den muss ein Neu­fahr­zeug aus der Nach­fol­ge­se­rie. Ach­tung: Es gibt aber auch OLG-Urtei­le in der Sache, die einen Neu­wa­gen­an­spruch ableh­nen (OLG Ham­burg, Urteil v. 12.12.2018, 11 U 55/18) oder eine Nut­zungs­ent­schä­di­gung berech­nen (OLG Stutt­gart, Urteil v. 29.7.2019,  5 U 45/18).

 

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GmbH/Verkauf: Gewinn- bzw. umsatzabhängiger Kaufpreis

Bleibt die Ver­äu­ße­rung eines GmbH-Anteils gemäß § 8b Abs. 2 KStG steu­er­frei (hier: Ver­äu­ße­rung eines GmbH-Anteils in der Organ­schaft) und wird eine Kauf­preis­zah­lung aus einem Fix­be­trag und einem Gewinn- bzw. umsatz­ab­hän­gi­gen Kauf­preis ver­ein­bart, muss das Finanz­amt die­sen Vor­gang ein­heit­lich behan­deln und steu­er­frei stel­len. Das gilt aus­drück­lich auch für den Gewinn- bzw. umsatz­ab­hän­gi­gen Kauf­preis­an­teil – auch wenn die­ser erst zu einem spä­te­ren Zeit­punkt dem Ver­äu­ße­rer zufließt (BFH, Urteil v. 19.12.2018, I R 71/16).

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Volkelt-Brief 32/2019

Rat­lo­sig­keit: Del­le, Schwä­che­pha­se oder Rezssi­on – Exper­ten haben kei­nen Rat + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Luft­bu­chun­gen schüt­zen nicht + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Steu­er­prü­fung – gna­den­los + Unternehmen/Recht: Was Geschäfts­füh­rer wis­sen – und ver­an­las­sen müs­sen + Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (XV) Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Kei­ne Her­stel­ler­haf­tung für gebrauch­ten Mer­ce­des-SUV GmbH/Finanzen: Plä­ne für die Finanz­trans­ak­ti­ons­steu­er GmbH/Haftung:  Kei­ne Ansprü­che gegen einen Kre­dit-ver­mit­teln­den Anwalt GmbH/Geld: UBS muss Kun­den­da­ten herausgeben

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Ratlosigkeit: Delle, Schwäche oder Rezession?

Zahl­rei­che DAX-Unter­neh­men mel­den Umsatz­rück­gän­ge oder geben Gewinn­war­nun­gen her­aus. Eini­ge haben bereits ihre Leih­ar­beit­neh­mer frei­ge­setzt. Vie­le – auch klei­ne­re – Unter­neh­men haben einen Ein­stel­lungs­stopp ver­hängt oder zumin­dest einen sozi­al­ver­träg­li­chen Per­so­nal­ab­bau ange­kün­digt. Der IfO-Geschäfts­kli­ma-Index ist auf einen neu­en Tiefst­stand  gesun­ken (vgl. dazu „Kom­pakt”). Tenor der Chef-Volks­wir­te der deut­schen Groß­ban­ken: „Aus der (Kon­junk­tur-) Del­le ist eine anhal­ten­de Schwä­che­pha­se gewor­den”. Auch in den klei­ne­ren Unter­neh­men ist die Ver­un­si­che­rung angekommen.

Fakt ist:

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Geschäftsführer-Haftung: Luftbuchungen schützen nicht

Sie brau­chen mehr Eigen­ka­pi­tal!“. Ken­nen Sie das? Nicht nur die Ban­ken sind gefor­dert, wenn es dar­um geht, die Bilan­zen so auf­zu­stel­len, dass ein Umsatz- und/oder Ertrags­rück­gang auf­ge­fan­gen oder zumin­dest abge­fe­dert wer­den kann. Fakt ist, dass eine zu gerin­ge Aus­stat­tung mit Eigen­ka­pi­tal schnell und im All­tags­ge­schäft nicht unmit­tel­bar bemerk­bar zu einer sog. bilan­zi­el­len Über­schul­dung füh­ren kann – das Eigen­ka­pi­tal deckt die schul­den der GmbH nicht mehr. Das allei­ne ist bereits Anlass für die Geschäfts­füh­rung, insol­venz­vor­be­rei­ten­de Maß­nah­men zu ergreifen.

Vie­le mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men sind über­durch­schnitt­lich gut mit EK aus­ge­stat­tet. Es gibt aber auch vie­le, die völ­lig unter­fi­nan­ziert sind. Steu­er­be­ra­ter und Bank wei­sen in der Regel dar­auf hin und erwar­ten Bes­se­rung. Das aber ist oft leich­ter gesagt als getan. Ach­tung: Mit einer ein­fa­chen Umbu­chung geht es nicht. Damit ver­la­gern Sie Ihr per­sön­li­ches Risi­ko ledig­lich in die Zukunft.

Bei­spiel:

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Unternehmen/Recht: Was Geschäftsführer wissen – und veranlassen müssen

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
Fach­kräf­te Das Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­setz ist ver­ab­schie­det. Wich­tig: Die Vor­rang­prü­fung ist abge­schafft. Sie brau­chen also kei­ne aus­führ­li­chen Begrün­dun­gen mehr an die Bun­des­agen­tur lie­fern, wenn Sie einen Arbeits­ver­trag mit einer aus­län­di­schen Fach­kraft abschlie­ßen (BR-Druck­sa­che 278/19). Nut­zen Sie ab sofort auch aus­län­di­schen Medi­en für die Personal-Akquise.
Fuhr­park Im Refe­ren­ten­ent­wurf zum Jah­res­steu­er­ge­setz 2019 sind die neu­en Vor­ga­ben zur För­de­rung der Elek­tro­mo­bi­li­tät ent­hal­ten. Danach wird es Son­der­ab­schrei­bun­gen für elek­tro­ge­trie­be­ne Lie­fer­fahr­zeu­ge geben. Zu prü­fen ist, ob geeig­ne­te Lie­fer­fahr­zeu­ge auf dem Markt sind und ob eine Anschaf­fung unter rea­lis­ti­schen Bedin­gun­gen mög­lich ist.

 

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Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten August 2019

Betrifft … Trend
Kon­junk­tur Die Stim­mung in den deut­schen Chef­eta­gen wird unge­müt­lich. Der ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex ist im Juli von 97,4 auf 95,7 Punk­te gesun­ken. Das ist der nied­rigs­te Wert seit 2013. Das Bau­haupt­ge­wer­be ist die posi­ti­ve Aus­nah­me in die­sem Monat: Dort ist der Geschäfts­kli­ma­in­dex sogar leicht gestiegen.
Prei­se Die Ver­brau­cher­prei­se in Deutsch­land lagen im Juni 2019 um 1,6 % höher als im Juni 2018. Damit zieht die Infla­ti­ons­ra­te − gemes­sen am Ver­brau­cher­preis­in­dex (VPI) – leicht an. Im Mai 2019 hat­te sie noch bei + 1,4 % gele­gen. Im Ver­gleich zum Vor­mo­nat Mai 2019 stieg der Ver­brau­cher­preis­in­dex im Juni 2019 um 0,3 % (Quel­le: Statista).
Zin­sen Die Euro­päi­sche Zen­tral­bank (EZB) hält auch wei­ter­hin an der Null­zins­po­li­tik fest. Mehr noch: Auch die Auf­käu­fe maro­der Staats­an­lei­hen wer­den fort­ge­setzt. Ziel ist es dar­über hin­aus, die 2 % – Infla­ti­ons­ra­te für den Euro­raum zu errei­chen. Unter­des­sen den­ken auch die Spar­kas­sen und Volks­ban­ken über Straf­zin­sen für Geld­ein­la­gen nach.

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Geschäftsführer-Firmenwagen: Keine Herstellerhaftung für gebrauchten Mercedes-SUV

Eini­ge Kollegen/Innen leis­ten sich Jah­res­wa­gen (hier: Mer­ce­des-Benz GLK 220 CDI). Die­se kön­nen sich im kon­kre­ten Fall nicht auf eine Her­stel­ler­haf­tung beru­fen. Dazu das OLG Stutt­gart: „Anders als bei der VW AG, bei der eine sol­che Mani­pu­la­ti­on bei Mil­lio­nen von Moto­ren sys­te­ma­tisch vor­ge­nom­men wor­den war, bezie­hen sich die Ermitt­lun­gen des Kraft­fahrt­bun­des­amts bei der Daim­ler AG nur auf ver­hält­nis­mä­ßig weni­ge Fahr­zeu­ge”. Eine vor­sätz­li­che sit­ten­wid­ri­ge Schä­di­gung des Käu­fers ist damit nicht gege­ben (OLG Stutt­gart, Urteil v. 30.7.2019, 10 U 134/19).

Für die Pra­xis: Nach Auf­fas­sung des Gerichts lässt das EU-Recht zu, dass im vor­lie­gen­den Fall ein sog. Ther­m­ofens­ter mit Abschalt­au­to­ma­tik erlaubt ist. Wenn ein sol­ches Ver­ständ­nis aber ver­tret­bar ist, liegt kein sit­ten­wid­ri­ges und vor­sätz­li­ches Ver­hal­ten der Daim­ler AG vor. Das Gericht hat aus­drück­lich Revi­si­on zuge­las­sen – so dass der Bun­des­ge­richts­hof abschlie­ßend dazu Stel­lung neh­men wird. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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GmbH/Finanzen: Pläne für die Finanztransaktionssteuer

Auf Anfra­ge der FDP-Frak­ti­on hat die Bun­des­re­gie­rung jetzt bekannt gege­ben, dass nach den Zeit­pla­nun­gen im dafür zustän­di­gen Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um davon aus­zu­ge­hen ist, dass die Finanz­trans­ak­ti­ons­steu­er (FTT) ab 2021 erho­ben wird. Exper­ten gehen aller­dings davon aus, dass allei­ne für die tech­ni­sche Imple­men­tie­rung ein Zeit­rah­men von zwei bis zwei­ein­halb Jah­re ver­an­schlagt wer­den muss (Klei­ne Anfra­ge 19/11620).

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GmbH/Haftung: Keine Ansprüche gegen einen Kredit-vermittelnden Anwalt

Beschafft der Anwalt einer GmbH (hier: GmbH & Co. KG) zusätz­li­ches Kapi­tal in Form eines Dar­le­hens (hier: zur Ablö­sung eines hoch­ver­zins­li­chen Dar­le­hens), obwohl die GmbH bereits in der wirt­schaft­li­chen Kri­se steckt, kann der ein­zel­ne Gesell­schaf­ter die­ser GmbH kei­ne Scha­dens­er­satz­an­sprü­che (hier: aus Betrug bzw. Par­tei­en­ver­rat) den bera­ten­den Anwalt gel­tend machen. Es gilt: „Gesell­schaf­ter juris­ti­scher Per­so­nen (hier: GmbH) sind bei deren wirt­schaft­li­cher Schä­di­gung grund­sätz­lich kei­ne Ver­letz­ten im Sin­ne des § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO” (OLG Karls­ru­he, Beschluss v. 1.7.2019, 2 Ws 23/19).

Zu prü­fen ist, ob es eine ande­re Rechts­grund­la­ge für einen Ersatz­an­spruch gibt. Zum Bei­spiel aus Anwalts­haf­tung (§ 43 BRAO) wegen Falsch­be­ra­tung /unterlassener Auf­klä­rung. Hier­zu muss der  GmbH-Gesell­schaf­ter den gesam­ten Vor­gang bele­gen kön­nen – um die Falsch­be­ra­tung kon­kret nachzuweisen.