Ab 2020 sind nicht nur den Gehältern von GmbH-Geschäftsführern (steuerliche) Grenzen gesetzt. Auch für die Vergütung der Vorstände von börsennotierten Aktiengesellschaften wird es verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen geben (Gesetz zur Umsetzung der 2. Aktionärsrichtlinie). Danach muss der Aufsichtsrat eine Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder festlegen. Die Hauptversammlung kann diese Maximalvergütung per Beschluss herabsetzen. Das betrifft aber nur den (gedeckelten) Maximalbetrag, nicht aber die Aufteilung der Vergütung auf Festvergütung, Bonus, Aktienoptionen usw. Laufende Verträge sind von der Neuregelung nicht betroffen
Autor: volkelt
Das Registergericht muss die Eintragung des Geschäftsführers einer GmbH von Amts wegen im Handelsregister löschen, wenn eine persönliche Voraussetzung für dieses Amt nach der Eintragung entfällt (dazu: § 6 Abs. 2 GmbH-Gesetz). Auch wer nicht als Täter sondern wegen Beihilfe an einer vorsätzlich begangenen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist, kann nicht Geschäftsführer einer GmbH sein (§ 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbH-Gesetz) (BGH, Urteil v. 3.12.2019, II ZB 18/19).
Ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag wird gemäß den Vorgaben des § 17 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) nicht tatsächlich durchgeführt, wenn der Anspruch auf Verlustübernahme in der Bilanz der Organgesellschaft nicht ausgewiesen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlung des Verlustausgleichbetrages tatsächlich erfolgte (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 6.6.2019, 1 K 113/17; Revision eingelegt, Aktenzeichen des anhängigen Verfahrens vor dem Bundesfinanzhof (BFH): I R 37/19).
Zusätzliche Umsätze – und damit ein besseres Standing bei der Finanzierung – lassen sich z. B. mit offenen Rechnungen ausweisen. Steht dem keine echte Leistung gegenüber handelt es sich um eine sog. Scheinrechnung. Dass das lange unbemerkt bleiben kann, wissen wir aus dem Fall „Flowtex”. Das Ende ist bekannt und unterdessen verfilmte Wirtschaftsgeschichte.
Mit dem Fall „Beluga” – dabei geht es um die Beluga Shipping GmbH und deren Gründer und Ex-Geschäftsführer Niels Stolberg – wurde jetzt ein weiteres Verfahren um Scheinrechnungen, falsche Kreditangaben und geschönte Bilanzen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abgeschlossen (BGH, Urteil v. 14.11.2019, 5 StR 76/19). Zentraler Vorwurf: Unzutreffende Angaben über die wirtschaftliche Situation der GmbH und der verbundenen Unternehmen. Damit setzt der BGH eine klare Marke, nach der solche Vorgehen juristisch beurteilt werden. Das Urteil: Wegen Kreditbetrugs in 18 Fällen, unrichtiger Darstellung der Verhältnisse im Jahresabschluss und im Konzernabschluss und wegen Untreue in zwei Fällen ist der Ex-Gesellschafter-Geschäftsführer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt – rechtskräftig.
Volkelt-Brief 02/2020
Der Fall „Beluga”: Immer mehr Haftstrafen gegen verantwortliche Geschäftsführer + Geschäftsführer-Gehalt: Die neuen offiziellen Vergleichszahlen + Geschäftsführer-Perspektive: Steuern rauf, Steuern runter + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt veranlassen müssen + Digitales: Das Dach der Zukunft + Internet-Auftritt: Machen Sie die Websites Ihrer GmbH abmahnfest + Bürokratie: Experten für eine neue Steuerpolitik + Mitarbeiter: Mehr Zeit für die Kündigungsschutzklage + Geschäftsführer unterwegs: Keine vorschnelle Fahrtenbuchauflage + GF-Haftung: Untreue-Vorwurf muss konkret belegt sein
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Rechte Tasche, linke Tasche. So nennt man die Politik der Umverteilung. Der Staat nimmt und vergibt. In ihrer Reinstform betrifft das ein und den gleichen Menschen. Im Zusammenhang hier: Den Unternehmer. Zum Beispiel, indem eine Reichensteuer eingeführt wird. Auf der anderen Seite sollen – so jetzt auch die neue SPD-Führung – die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert werden. Wir nennen das: Milchmädchenrechnung. Der volkswirtschaftliche Effekt einer solchen Wirtschafts- und Steuerpolitik ist höchstens Augenwischerei und verkennt die Tatsache, dass die Aussicht aufs Geldverdienen eine der Triebkräfte dieser Wirtschaftsordnung ist (und hoffentlich auch bleibt). Apropos: Man könnte auch am anderen Ende der volkswirtschaftlichen Kräfte eingreifen. Etwa mit einer – lange diskutierten und nie ernsthaft verfolgten – Finanztransaktionssteuer. Allerdings: Der jüngste Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium mit einem Steuersatz von 0,1 % auf die Bemessungsgrundlage wurde von keinem der Akteure – den Parteien oder den europäischen Regierungen – wirklich ernsthaft diskutiert. Mit freundlichen Grüßen.
Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
Bürokratiekosten | Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) wird ab dem 1.1.2020 befristet bis zum Ende des Jahres 2022 um weitere 0,1 % auf 2,4 % mittels Rechtsverordnung (Beitragssatzverordnung) gesenkt. Wird das Kurzarbeitergeld verlängert gezahlt, kann das allerdings schnellen Handlungsbedarf seitens der BA notwendig machen. | Kurzarbeitergeld für mittelgroße und kleinere Unternehmen: Prüfen Sie die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme (vgl. dazu Nr. 41/2019 |
Digitales: Das Dach der Zukunft
Das Dach der Zukunft wird mit Solar-Ziegeln gedeckt. Jeder Ziegel leistet dabei dreierlei: Zum einen bietet das Material beste Wärmeisolierung. Jeder Ziegel speichert Wärme, mit der das ganze Haus beheizt wird und jeder Ziegel produziert Strom, der verbraucht oder ins Netz eingespeist werden kann. Problem bisher: Statt 20 Modulen, die mit den herkömmlichen Solarzellen verbunden werden, müssen alle Ziegel und damit über 600 Schnittstellen miteinander verbunden werden. Die Tesla-Germany GmbH hat die damit verbundenen Probleme bisher noch nicht fehlerfrei und dauerhaft lösen können und die gute Idee somit noch nicht zu einem Erfolgsmodell machen können. Aber: Inzwischen ist es dem norddeutschen Unternehmer Barkey Bayer gelungen, einen brauchbaren Prototypen zu entwickeln und in die Produktion zu bringen. Noch in diesem Jahr soll die Produktion des StartUps SolteQ im Emsland automatisiert werden. Ziel: Dann sollen jährlich 3 Mio. Dachschindeln produziert werden. Die weiteren Aussichten: In Deutschland gibt es bislang gerade einmal 1.000 Dächer, die mit Solarziegeln der Fa. SolteQ betrieben werden. Gleichzeitig wird SolteQ deutschlandweit 25 Ausbildungszentren für Dachdeckerbetriebe einrichten – mit denen die zukunftsweisende Technologie flächendeckend vermarktet wird. Die Finanzierung ist gesichert und verspricht einen „Massenmarkt” mit Nachhaltigkeitseffekt.
Als Geschäftsführer einer GmbH mit einem komplexeren Internet-Auftritt (Shop-Funktion, Links bzw. Verweise auf andere Internet-Seiten) müssen Sie ein Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg beachten und ggf. Maßnahmen ergreifen. Danach gilt: Verlinken Sie innerhalb der Internet-Seiten Ihrer GmbH auf Webseiten, die unzulässigerweise urheberrechtsgeschützte Daten (z. B. Bilder) enthalten, dann kann Ihre GmbH für diese Urheberrechtsverletzung (kostenpflichtig) abgemahnt werden (Quelle: so zuletzt LG Hamburg, Beschluss v. 18.11.2016, 310 O 420/16). Unerheblich ist, ob Sie von der Urheberrechtsverletzung wussten oder nicht.
Das LG Hamburg bezieht sich dabei auf ein höchstrichterliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2016 (Urteil vom 8.9.2016, C‑160/15). Achtung: Auch wenn diese Rechtslage von der deutschen Justiz fundamental kritisiert wird, ist bis auf weiteres davon auszugehen, dass auch andere deutsche Gerichte so entscheiden werden (müssen). Veranlassen Sie eine entsprechende Weisung an die/den IT/Internet-Verantwortlichen. Im Zweifel sollten entsprechende Links entfernt werden.