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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Bundeskanzler(innen)-Amt

Recht­zei­tig zum Buß- und Bet-Tag dankt die Kanz­le­rin jetzt flä­chen­de­ckend den Bun­des­bür­gern für ihren groß­ar­ti­gen Ein­satz zur Bewäl­ti­gung der gro­ßen Finanz- und Wirt­schafts­kri­se – mit einer fast sei­ten­gro­ßen und 4‑farbigen Image-Anzei­gen-Kam­pa­gne in allen grö­ße­ren regio­na­len und über­re­gio­na­len Tages­zei­tun­gen. Welch eine groß­ar­ti­ge Ges­te der Dank­bar­keit, der Ehr­furcht und der Ver­beu­gung vor dem Bür­ger und Wäh­ler. Vor dem Men­schen, eine Hom­mage an das Indi­vi­du­um, an den Chris­ten in uns. Dan­ke für so viel Anerkennung.

Aller­dings konn­ten es sich eini­ge in der Redak­ti­on nicht ver­knei­fen, mal zu rech­nen. Bei rund 100 regio­na­len Zei­tun­gen mit wer­be­re­prä­sen­ta­ti­ver Bedeu­tung und sagen wir mal 50 über­re­gio­na­len Zei­tun­gen und Zeit­schrif­ten kos­tet die Akti­on in der Grund­aus­stat­tung Mini­mum sagen wir 2,5 Mio. €. Dazu kom­men Idee- und Agen­tur­kos­ten. Und die Kos­ten für den Tex­ter, der einen fast lite­ra­ri­schen, fremd­wör­ter­frei­en Text abge­lie­fert hat, der sol­che wag­hal­si­gen Sät­ze ent­hält, wie: „Sie (also: Sie) haben sich trotz Sor­gen und Belas­tun­gen nicht beir­ren las­sen – und so etwas geschaf­fen, was noch vor Mona­ten undenk­bar erschien”.  Gesamt­in­vest exakt 2,8 Mio. € – für die Bahn AG wäre das zwar nur ein Pap­pen­stiel wie man so schön sagt – aber fremd­fi­nan­ziert muss man das erst ein­mal hin­be­kom­men. Gra­tu­lie­re.  Ist ja – so das Bundeskanzler(Innen)-Amt auf Anfra­ge – üblich und wur­de auch schon von den Vor­gän­ger-Regie­run­gen so prak­ti­ziert. Unser TIPP: Wenigs­tens der Hotel-Dach­ver­band hät­te sich mit einem klei­nen Zuschuss an der PR-Akti­on ver­bind­lich zei­gen kön­nen – etwa mit einer Fuß­no­te: „Wis­sen Sie eigent­lich, wo die Kanz­le­rin chillt? – in einem guten Hotel“.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 45/2010

The­men heu­te: Kom­mu­nal­steu­er:  Was kommt auf Sie und Ihre GmbH zu? + Min­dest­be­steue­rung: BFH-Beschluss wird sich in der Pra­xis aus­wir­ken + Baga­tell-Kün­di­gung geht auch „frist­los” + Beschluss zur Kapi­tal­erhö­hung hat Vor­rang vor Teil­nah­me­recht des Gesell­schaf­ters + neu­es Urteil zur Fir­ma der UG/GmbH/Limited + Zeit­punkt des Ver­äu­ße­rungs­ge­winns + BISS

 

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Aktuell

Neue BMF-Vorschriften: Vorsicht bei Betriebsaufspaltungen

Ach­tung: In Betriebs­auf­spal­tun­gen wird das Finanz­amt bei Mie­ten, Pach­ten usw. nach­rech­nen. Ziel: Sind die nicht markt­ge­recht, wer­den Auf­wen­dun­gen nur noch zu 60%  als Wer­bungs­kos­ten aner­kannt (Anwen­dung des Teil­ein­künf­te­ver­fah­rens). Das muss nicht sein > .…

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BMF-Erlasse Downloads

Teileinkünfteverfahren bei Betriebsaufspaltung

BMF-Schrei­ben: Anwen­dung des Teil­ein­künf­te­ver­fah­rens bei Betriebs­auf­spal­tun­gen + Hier: Wer­den kei­ne markt­üb­li­chen Kon­di­tio­nen ver­ein­bart (Mie­ten, Pach­ten), wird das Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren ange­wandt. Fol­ge: Nur 60% der Auf­wen­dun­gen kön­nen als Wer­bungs­kos­ten ver­rech­net wer­den + Vor­sicht auch bei Dar­le­hen in der BA! + Vor­sicht bei Über­gangs­re­ge­lun­gen + wer­den die Kon­di­tio­nen geän­dert (z. B. Miet­min­de­rung, Zins­ent­las­tung), muss unbe­dingt der Steu­er­be­ra­ter ein­ge­schal­tet werden

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Lexikon

Teileinkünfteverfahren

Seit dem Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2009 wer­den die Ein­nah­men aus Divi­den­den und Aus­schüt­tun­gen an GmbH-Gesell­schaf­ter mit der Abgel­tungs­steu­er (25 %) besteu­ert. Nicht der Abgel­tungs­steu­er unter­lie­gen aber die Gewin­ne aus der Ver­äu­ße­rung von Antei­len an einer Kapi­tal­ge­sel­schaft. Und zwar dann, wenn die Betei­li­gung mehr als 1 % am Stamm­ka­pi­tal beträgt und die Betei­li­gung mehr als 5 Jah­re gehal­ten wird (nach 17 EStG eine sog. wesent­li­che Betei­li­gung). Die­se Gewin­ne wer­den nach dem Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren besteu­ert. Vor­aus­set­zung: Der ver­äu­ßern­de Gesell­schaf­ter ist eine natür­li­che Per­son oder eine Personengesellschaft.

Nach dem Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren wer­den die­se Gewin­ne mit 60 Pro­zent ver­steu­ert (§ 3 Nr. 40 EStG).  Die mit die­sen Ein­nah­men im Zusam­men­hang ste­hen­den Aus­ga­ben wer­den nur mit 60 Pro­zent steu­er­min­dernd berück­sich­tigt (§ 3c Absatz 2 EStG).

Ist eine Kapi­tal­ge­sell­schaft Gesell­schaf­ter, ist der Gewinn aus der Ver­äu­ße­rung einer wesent­li­chen Betei­li­gung steu­er­frei (§ 8b Abs. 1 KStG). Es gilt ein pau­scha­les Betriebs­aus­ga­ben­ab­zugs­ver­bot von 5% der jewei­li­gen Aus­schüt­tung bzw. des Ver­äu­ße­rungs­ge­winns (§ 8b Abs. 5 KStG; sog. Schach­tel­stra­fe). Die Steu­er­frei­heit tritt damit nur zu 95% ein. Die Kapi­tal­ge­sell­schaft kann aber alle Aus­ga­ben, die mit die­ser Betei­li­gung in Zusam­men­hang ste­hen, Steu­er min­dernd als Betriebs­aus­ga­ben ansetzen.

Weiterführende Informationen:

Der Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer – Inhaltsübersicht

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Stille Beteiligung

Pus­te­blüm­chen

Eigent­lich ist es nicht unser Ding, den Bes­ser­wes­si zu machen. Aber heu­te. Zur Sache: Stil­le Betei­li­gung. Typi­scher­wei­se betei­ligt sich da der Geld­ge­ber ohne groß nach außen auf­zu­fal­len oder groß ins Geschäft rein­zu­re­den. Dafür bekommt er für sein Geld kei­ne Zin­sen, son­dern einen Teil vom Gewinn – sofern es einen Gewinn gibt. Und wenn der Geld­ge­ber eini­ger­ma­ßen schlau ist, schreibt er in den Ver­trag rein, um wel­chen Gewinn es geht – hoch­deutsch: wel­che Bemes­sungs­grund­la­ge ver­ein­bart wird. Denn als gute Steu­er­zah­ler wis­sen wir ja, dass man am Gewinn so lan­ge her­um­schrau­ben kann, bis nichts mehr übrig bleibt. Bzw. so wie jeder eini­ger­ma­ßen bewan­der­ter Mana­ger weiß, wie man den Share­hol­der Value in Schwin­del erre­gen­de Höhen treibt – wenigs­ten bis zum nächs­ten Geschäftsjahr.

Schlimm ist, wenn sich der stil­le Geld­ge­ber ver­rech­net. Da kann es schon ein­mal pas­sie­ren, dass der erhoff­te Gewinn aus­bleibt – so wie jetzt der Bund mit sei­ner 16,4 Mrd. € stil­len Betei­li­gung an der Com­merz­bank. Dazu der finanz­po­li­ti­sche Spre­cher Bat­zen­tal (Name v. d. R. geän­dert): „Allei­ne aus der Kür­zung der Vor­stands­ge­häl­ter auf 500.000 € hat­ten wir uns einen Zusatz­ge­winn von eini­gen Mil­li­ar­den errech­net“. Pus­te­blüm­chen. Wer die Grund­re­chen­ar­ten brav beherrscht, kann noch lan­ge kei­ne Bilanz lesen.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 44/2010

The­men heu­te: Rege­lung zur Min­dest­be­steue­rung bei Unter­neh­mens­ver­kauf nicht zuläs­sig + Kon­flik­te in der GmbH: Der Mit-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ist nicht „geeig­net” – was tun? + Vor­sicht bei Baga­tell-Kün­di­gun­gen für lang­jäh­ri­gen Mit­ar­bei­ter + Erstat­tungs­zin­sen sind doch steu­er­pflich­tig + BISS > China

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

China

Chi­ne­si­scher Luxus-Liner in der Ägäis

Wis­sen Sie eigent­lich, dass sich das welt­weit größ­te Poker-Por­tal fest in chi­ne­si­schen Hän­den befin­det? Was ja an sich kein Wun­der ist, weil sei­ne Gesichts-Phy­sio­gno­mie vor­züg­lich dazu geeig­net ist. Selbst Boris Becker hat­te dem Dau­er­grin­sen nichts ent­ge­gen zu set­zen und hat sich zuletzt resi­gniert in die Besen­kam­mer zurück­ge­zo­gen. Unter­des­sen tippst ja mehr oder weni­ger Jeder auf einem Leno­vo-PC her­um, die grie­chi­schen Ree­de­rei­en gehö­ren dem chi­ne­si­schen Staats­kon­zern Cosco, DED und GTZ räu­men der­weil ganz Afri­ka ohne erkenn­ba­ren Wil­len von Gegen­wehr oder stra­te­gisch erkenn­ba­res Ziel. Und das Alles ist ja erst der Anfang.

Zur­zeit über­legt der Chi­ne­se wie er die Über­schüs­se aus den Geschäf­ten mit der Welt noch Gewinn brin­gen­der anle­gen kann. Insi­der spe­ku­lie­ren dar­auf, dass man sich auf eine Umsatz­ren­di­te von 25 % + ver­stän­digt hat – in den Wett­bü­ros von Kua­la Lum­pur, Hong­kong und Mani­la ste­hen die Erwar­tun­gen in die­sen Minu­ten bei 9,41 : 1,71, also mit durch­aus bes­ten Chan­cen auf Rea­li­sie­rung. Ziem­lich sicher ist, dass das Invest in grie­chi­sche Staats­an­lei­hen locker bei 27 % wenn nicht sogar deut­lich drü­ber liegt. Gera­de noch recht­zei­tig zum Staats­be­such von Prä­si­dent Hu hat Por­tu­gal eine neue Anlei­he zu Schwin­del erre­gen­den Kon­di­tio­nen auf­ge­legt. Und auch der Ire macht sich so sei­ne Gedan­ken. In Deutsch­land über­legt man noch, wie man die Staats­an­lei­he auf den gefor­der­ten Basis­zins brin­gen kann. Da hel­fen wir ger­ne mit einem guten Tipp wei­ter: Offi­zi­ell spa­ren und ansons­ten hem­mungs­los wei­ter machen. Machen was wir können.

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Volkelt-Brief 43/2010

The­men heu­te: Ent­las­tung für den in Steu­er­sa­chen ahnungs­lo­sen Geschäfts­füh­rer (neue BFH-Recht­spre­chung) + Neue Zah­len zur Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung + Abwan­dern ins Aus­land wird teu­rer (Funk­ti­ons­ver­la­ge­rungs­ver­ord­nung) + Geschäfts­füh­rer muss Ver­tre­tung orga­ni­sie­ren + Gesell­schaf­ter­dar­le­hen bei Ver­lust nur noch begrenzt nach­träg­li­che Anschaf­fungs­kos­ten + BISS

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Aktuell

Finanzamt muss beim Verlustvortrag neu rechnen

Seit 2004 gilt die Rege­lung zur sog. Min­dest­be­steue­rung. Danach kann ein Ver­lust­vor­trag über 1 Mio. € nur noch zu 60% auf den Gewinn ange­rech­net wer­den. Fol­ge für vie­le Unter­neh­men: Sie müs­sen Steu­ern zah­len, obwohl sie eigent­lich noch Ver­lus­te aus­glei­chen müss­ten.  Mit die­ser (stil­len) Steu­er­erhö­hung muss­ten sich vie­le Unter­neh­men abfin­den. In bestimm­ten Fäl­len – so jetzt der BFH – ist das aber nicht rech­tens. Die zu viel ein­ge­zo­ge­ne Steu­er muss zurück­ge­zahlt wer­den > Unser TIPP