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Archiv: Volkelt-Briefe

Geschützt: Volkelt-Brief 24/2021

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VOLKELTs Wochen-Briefing 23/2021

Pau­ken­schlag aus den USA: 5% Infla­ti­on sind erreicht. Wer kocht und ein­kauft, weiß, dass es jen­seits der Sta­tis­tik hier auch nicht viel bes­ser aus­sieht. Fol­ge der Geld­men­gen­po­li­tik (vgl. Nr. 14/2020). Dage­gen gibt es kein Patent­re­zept. Aber: Wer die Prei­se zuletzt erhöht, hat schon ver­lo­ren. Star­ten Sie den­noch … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

Die Themen …

Der Fall Hess-Leuch­ten: Geschäfts­füh­rung auf Bewährung

Mana­ger-Modell: Ein­zugs-Klau­seln auf dem Prüfstand

Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Geschäftsführer/in, Geschäftsführer*in, Geschäftsführende?

Digi­ta­les: Spe­ku­lie­ren mit Lei­den­schaft und Luxus

Die Fuß­ball-EM im Büro: Was die Mit­ar­bei­ter dür­fen – was nicht

GmbH/Recht: Infor­ma­ti­ons­pflich­ten des Geschäftsführers

GF pri­vat: Ren­ten­be­steue­rung – es darf gerech­net werden

Ver­trä­ge: Nach­ver­hand­lun­gen zum GF-Anstellungsvertrag

Mit­ar­bei­ter: Bei­trags­nach­zah­lun­gen bei Schwarzarbeit

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LeseTIPP

Ama­zon Unbound: Brad Stone beschreibt den unauf­halt­sa­men Auf­stieg des Kon­zern und wie Jeff Bezos das mäch­tigs­te Unter­neh­men der Welt erschaf­fen hat. Auch der umstrit­te­ne Füh­rungs­stil des Grün­ders und Mil­li­ar­därs wird detail­liert nach­ge­zeich­net. > Inter­es­siert?

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Archiv: Volkelt-Briefe

Geschützt: Volkelt-Brief 23/2021

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Überbrückungshilfe III bis September verlängert

Die Ver­län­ge­rung der Über­brü­ckungs­hil­fe III wird mit dem neu­en Pro­gramm Über­brü­ckungs­hil­fe III Plus umge­setzt, das inhalt­lich weit­ge­hend deckungs­gleich mit der Über­brü­ckungs­hil­fe III ist. Auch in der Über­brü­ckungs­hil­fe III Plus sind nur Unter­neh­men mit einem Coro­na-beding­ten Umsatz­ein­bruch von min­des­tens 30 Pro­zent antrags­be­rech­tigt. Das neue Pro­gramm wird eben­falls durch die prü­fen­den Drit­ten über das Coro­na-Por­tal des Bun­des beantragt.

Für bei­de Pro­gram­me gemein­sam gilt künftig:

  • Die maxi­ma­le monat­li­che För­de­rung in der Über­brü­ckungs­hil­fe III und der Über­brü­ckungs­hil­fe III Plus beträgt 10 Mio. Euro.
  • Die Ober­gren­ze für För­de­run­gen aus bei­den Pro­gram­men beträgt maxi­mal 52 Mio. Euro und zwar 12 Mio. Euro aus dem gel­ten­den EU-Bei­hil­fe­rah­men bestehend aus Klein­bei­hil­fe, De-Mini­mis sowie Fix­kos­ten­hil­fe plus 40 Mio. Euro aus dem neu­en Bei­hil­fe­rah­men der Bun­des­re­ge­lung Scha­dens­aus­gleich. Die neue EU-Rege­lung zum Scha­dens­aus­gleich gilt für Unter­neh­men, die von staat­li­chen Schlie­ßungs­maß­nah­men direkt oder indi­rekt betrof­fen sind. Die­se kön­nen künf­tig Schä­den von bis zu 40 Mio. Euro gel­tend machen.

Neu im Pro­gramm der Über­brü­ckungs­hil­fe III Plus ist:

  • Unter­neh­men, die im Zuge der Wie­der­eröff­nung Per­so­nal aus der Kurz­ar­beit zurück­ho­len, neu ein­stel­len oder ander­wei­tig die Beschäf­ti­gung erhö­hen, erhal­ten wahl­wei­se zur bestehen­den Per­so­nal­kos­ten­pau­scha­le eine Per­so­nal­kos­ten­hil­fe („Restart-Prä­mie“) als Zuschuss zu den dadurch stei­gen­den Per­so­nal­kos­ten. Sie erhal­ten auf die Dif­fe­renz der tat­säch­li­chen Per­so­nal­kos­ten im För­der­mo­nat Juli 2021 zu den Per­so­nal­kos­ten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Pro­zent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Pro­zent und im Sep­tem­ber 20 Pro­zent. Nach Sep­tem­ber 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
  • Ersetzt wer­den künf­tig Anwalts- und Gerichts­kos­ten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insol­venz­ab­wen­den­de Restruk­tu­rie­rung von Unter­neh­men in einer dro­hen­den Zahlungsunfähigkeit.
  • Die Neu­start­hil­fe für Solo­selbst­stän­di­ge wird ver­län­gert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeit­raum von Janu­ar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeit­raum von Juli bis Sep­tem­ber 2021. Für den gesam­ten För­der­zeit­raum von Janu­ar bis Sep­tem­ber 2021 kön­nen Solo­selbst­stän­di­ge somit bis zu 12.000 Euro bekommen.

Die FAQ zur Über­brü­ckungs­hil­fe III wer­den über­ar­bei­tet und zeit­nah ver­öf­fent­licht. Nach Anpas­sung des Pro­gramms kann die Antrag­stel­lung über die bekann­te Platt­form erfol­gen. Antrags­be­ar­bei­tung und Aus­zah­lung erfol­gen in der Ver­ant­wor­tung der Länder.

Die Här­te­fall­hil­fen der Län­der wer­den im Gleich­klang mit der Über­brü­ckungs­hil­fe bis Ende Sep­tem­ber 2021 verlängert.

Quel­le: PM Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi) vom 9.6.2021

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Geschäftsführung in Zeiten der Digitalisierung

Über­all „digi­ta­li­siert“ es. Was bedeu­tet das aber ganz kon­kret für die Auf­ga­be des Geschäfts­füh­rers – für IHRE Auf­ga­ben im Unter­neh­men? Sicher­lich reicht es nicht mehr, das bewähr­te Geschäfts­mo­dell ein­fach wei­ter­zu­fah­ren. Seit 2016 ist das The­ma Bestand­teil unse­rer Bericht­erstat­tung. Ich habe in den letz­ten Mona­ten mit vie­len Grün­dern gespro­chen, Grün­der­zen­tren besucht, die Start­Up-Sze­ne beob­ach­tet und mit vie­len Kol­le­gen über das „hier und jetzt“ gespro­chen, Ent­wick­lun­gen dis­ku­tiert und über Kom­men­des spe­ku­liert. Die Ent­wick­lung von neu­en Geschäfts­mo­del­len beglei­tet. Beob­ach­tet, wie neue Bran­chen-Clus­ter ent­ste­hen und wie neue Pro­duk­te kre­iert und in den Markt gescho­ben wer­den. Wie viel Unsin­ni­ges finan­ziert wird und wie (bewusst) Geld ver­bra­ten wird und wie sich die Old Ecno­my behaup­tet und behaup­ten will. All die­se Erfah­run­gen habe ich jetzt in „Geschäfts­füh­rung in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung“ zusam­men­ge­fasst. Neu­gie­rig? Schau­en Sie doch ein­fach ein­mal hin­ein. Ich jeden­falls wür­de mich freu­en, wenn ich Ihnen auf dem Weg in die Digi­ta­li­sie­rung ein paar prak­ti­sche Anstö­ße und Anre­gun­gen mit­ge­ben kann. Ihr Feed­back ist zugleich auch die Chan­ce auf einen Wis­sens­vor­sprung für alle Kol­le­gen. Inter­es­siert > Hier ankli­cken

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VOLKELTs Wochen-Briefing 22/2021

Sie erin­nern sich: Flow­tex – zwi­schen 1994 und 1999 sum­mier­te sich eine Scha­dens­sum­me von 4,2 Mrd. DM. Flex­strom, Tel­Da­Fax, Arcan­dor, Schle­cker, Wire­card – die Lis­te ist lang und noch viel län­ger. Wel­chen Part spie­len eigent­lich Wirt­schafts­prü­fer in die­sem Dra­ma – und bei der Prü­fung von mit­tel­gro­ßen und gro­ßen GmbH? … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

Die Themen …

Wire­car­d/GmbH-Prü­fung: Augen auf Geschäftsführer !

GF im Unter­neh­mens­ver­bund: So bin­den Sie die Geschäfts­füh­rer der Tochtergesellschaften

Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Poli­tik und digi­ta­le Einsichten

Digi­ta­les: Fach­han­del statt Amazon

Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Juni 2021

Risi­ko „Geschäfts­füh­rung”: Abbe­ru­fung und Ein­zie­hung sei­nes Anteils an der StartUp-GmbH

Kör­per­schafts­steu­er-Opti­on: Kommt schon ab VZ 2022

GmbH/Recht: Löschung eines Geschäfts­füh­rers aus dem Handelsregister

GmbH/Firmenrecht: „<Name> part­ners mbH” ist eine für eine Rechts­an­walts-GmbH zuläs­si­ge Firmierung

Haf­tung: Sach­frem­de Ver­wen­dung von Fir­men­ver­mö­gen als Untreue

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Ama­zon Unbound: Brad Stone beschreibt den unauf­halt­sa­men Auf­stieg des Kon­zern und wie Jeff Bezos das mäch­tigs­te Unter­neh­men der Welt erschaf­fen hat. Auch der umstrit­te­ne Füh­rungs­stil des Grün­ders und Mil­li­ar­därs wird detail­liert nach­ge­zeich­net. > Inter­es­siert?

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BFH zur Rentenbesteuerung: Es darf gerechnet werden

Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) hat in Sachen Dop­pel­be­steue­rung der Ren­ten ent­schie­den. Danach gibt es jetzt eine Vor­ga­be für eine Berech­nungs­for­mel, mit der die Belas­tung der Ren­ten­bei­trä­ge bzw. der Ren­ten mit Steu­er abzu­glei­chen ist. Im kon­kre­ten Fall ging es um einen Ren­ten­an­spruch aus dem Jah­re 2007 und einer Steu­er­pflicht für den Ren­ten­an­teil von 46 % – für die­sem Fall wur­de eine unzu­läs­si­ge Dop­pel­be­steue­rung vom Gericht verneint. 

Unter­des­sen ist für Ren­ten, die ab 2021 fäl­lig wer­den, ein Anteil von 81 % zu ver­steu­ern. Ab wann die ein­ge­for­der­te Berech­nungs­for­mel zu Nach­zah­lun­gen führt, ergibt sich bis­lang noch nicht ein­deu­tig. Hier sind exak­te Berech­nun­gen not­wen­dig und abzu­war­ten. Wir hal­ten Sie auf dem Lau­fen­den (BFH, Urteil v. 19.5.2021, X R 33/19).

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VOLKELTs Wochen-Briefing 21/2021

Wie geht es Ihnen mit über einem Jahr „Online-Mee­tings”? Distanz? Weni­ger Spon­ta­nes? Anonym und etwas unter­kühlt? OK – ein paar Kos­ten hat man ein­ge­spart. Ab sofort kann es aber nur hei­ßen: Das Netz­werk wie­der … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

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Ohne Schön­fär­be­rei: Ein Jahr „online” und ohne Präsenz

Einer der Gesell­schaf­ter braucht Geld: So geht das Dar­le­hen von der GmbH

Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: KUG geht in den Wahlkampf

Digi­ta­les: Start­Ups in CO2-Laune

Ter­min­sa­che: Mel­dung über GmbH-Anteils-Erwerbe

GmbH/Verkauf: Infor­ma­ti­ons­pflich­ten des Ver­käu­fers eines Geschäftsbetriebes

Wert des „Beschwer­de­ge­gen­stan­des”: Abbe­ru­fung des Gesellschafter-Geschäftsführers

GmbH/Finanzen: Stei­gen­de Ren­di­ten ent­las­ten bei den Pensionsrückstellungen

OLG: Kein Anspruch gegen die Betriebsschließungsversicherung

Lie­fer­ket­ten­ge­setz: Betrifft (zunächst) nur gro­ße Unter­neh­men und kos­tet weniger

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Geschützt: Volkelt-Brief 21/2021

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