Autor: volkelt
VOLKELTs Wochen-Briefing 23/2021
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Paukenschlag aus den USA: 5% Inflation sind erreicht. Wer kocht und einkauft, weiß, dass es jenseits der Statistik hier auch nicht viel besser aussieht. Folge der Geldmengenpolitik (vgl. Nr. 14/2020). Dagegen gibt es kein Patentrezept. Aber: Wer die Preise zuletzt erhöht, hat schon verloren. Starten Sie dennoch … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *
Die Themen …
Der Fall Hess-Leuchten: Geschäftsführung auf Bewährung
Manager-Modell: Einzugs-Klauseln auf dem Prüfstand
Geschäftsführer-Perspektive: Geschäftsführer/in, Geschäftsführer*in, Geschäftsführende?
Digitales: Spekulieren mit Leidenschaft und Luxus
Die Fußball-EM im Büro: Was die Mitarbeiter dürfen – was nicht
GmbH/Recht: Informationspflichten des Geschäftsführers
GF privat: Rentenbesteuerung – es darf gerechnet werden
Verträge: Nachverhandlungen zum GF-Anstellungsvertrag
Mitarbeiter: Beitragsnachzahlungen bei Schwarzarbeit
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LeseTIPP
Amazon Unbound: Brad Stone beschreibt den unaufhaltsamen Aufstieg des Konzern und wie Jeff Bezos das mächtigste Unternehmen der Welt erschaffen hat. Auch der umstrittene Führungsstil des Gründers und Milliardärs wird detailliert nachgezeichnet. > Interessiert?
Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus umgesetzt, das inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III ist. Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes beantragt.
Für beide Programme gemeinsam gilt künftig:
- Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Mio. Euro.
- Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt maximal 52 Mio. Euro und zwar 12 Mio. Euro aus dem geltenden EU-Beihilferahmen bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis sowie Fixkostenhilfe plus 40 Mio. Euro aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich. Die neue EU-Regelung zum Schadensausgleich gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind. Diese können künftig Schäden von bis zu 40 Mio. Euro geltend machen.
Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist:
- Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
- Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
- Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.
Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.
Die Härtefallhilfen der Länder werden im Gleichklang mit der Überbrückungshilfe bis Ende September 2021 verlängert.
Quelle: PM Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 9.6.2021
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Überall „digitalisiert“ es. Was bedeutet das aber ganz konkret für die Aufgabe des Geschäftsführers – für IHRE Aufgaben im Unternehmen? Sicherlich reicht es nicht mehr, das bewährte Geschäftsmodell einfach weiterzufahren. Seit 2016 ist das Thema Bestandteil unserer Berichterstattung. Ich habe in den letzten Monaten mit vielen Gründern gesprochen, Gründerzentren besucht, die StartUp-Szene beobachtet und mit vielen Kollegen über das „hier und jetzt“ gesprochen, Entwicklungen diskutiert und über Kommendes spekuliert. Die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen begleitet. Beobachtet, wie neue Branchen-Cluster entstehen und wie neue Produkte kreiert und in den Markt geschoben werden. Wie viel Unsinniges finanziert wird und wie (bewusst) Geld verbraten wird und wie sich die Old Ecnomy behauptet und behaupten will. All diese Erfahrungen habe ich jetzt in „Geschäftsführung in Zeiten der Digitalisierung“ zusammengefasst. Neugierig? Schauen Sie doch einfach einmal hinein. Ich jedenfalls würde mich freuen, wenn ich Ihnen auf dem Weg in die Digitalisierung ein paar praktische Anstöße und Anregungen mitgeben kann. Ihr Feedback ist zugleich auch die Chance auf einen Wissensvorsprung für alle Kollegen. Interessiert > Hier anklicken
VOLKELTs Wochen-Briefing 22/2021
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Sie erinnern sich: Flowtex – zwischen 1994 und 1999 summierte sich eine Schadenssumme von 4,2 Mrd. DM. Flexstrom, TelDaFax, Arcandor, Schlecker, Wirecard – die Liste ist lang und noch viel länger. Welchen Part spielen eigentlich Wirtschaftsprüfer in diesem Drama – und bei der Prüfung von mittelgroßen und großen GmbH? … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *
Die Themen …
Wirecard/GmbH-Prüfung: Augen auf Geschäftsführer !
GF im Unternehmensverbund: So binden Sie die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften
Geschäftsführer-Perspektive: Politik und digitale Einsichten
Digitales: Fachhandel statt Amazon
Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Juni 2021
Risiko „Geschäftsführung”: Abberufung und Einziehung seines Anteils an der StartUp-GmbH
Körperschaftssteuer-Option: Kommt schon ab VZ 2022
GmbH/Recht: Löschung eines Geschäftsführers aus dem Handelsregister
GmbH/Firmenrecht: „<Name> partners mbH” ist eine für eine Rechtsanwalts-GmbH zulässige Firmierung
Haftung: Sachfremde Verwendung von Firmenvermögen als Untreue
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LeseTIPP
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in Sachen Doppelbesteuerung der Renten entschieden. Danach gibt es jetzt eine Vorgabe für eine Berechnungsformel, mit der die Belastung der Rentenbeiträge bzw. der Renten mit Steuer abzugleichen ist. Im konkreten Fall ging es um einen Rentenanspruch aus dem Jahre 2007 und einer Steuerpflicht für den Rentenanteil von 46 % – für diesem Fall wurde eine unzulässige Doppelbesteuerung vom Gericht verneint.
Unterdessen ist für Renten, die ab 2021 fällig werden, ein Anteil von 81 % zu versteuern. Ab wann die eingeforderte Berechnungsformel zu Nachzahlungen führt, ergibt sich bislang noch nicht eindeutig. Hier sind exakte Berechnungen notwendig und abzuwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden (BFH, Urteil v. 19.5.2021, X R 33/19).
VOLKELTs Wochen-Briefing 21/2021
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Wie geht es Ihnen mit über einem Jahr „Online-Meetings”? Distanz? Weniger Spontanes? Anonym und etwas unterkühlt? OK – ein paar Kosten hat man eingespart. Ab sofort kann es aber nur heißen: Das Netzwerk wieder … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *
Die Themen …
Ohne Schönfärberei: Ein Jahr „online” und ohne Präsenz
Einer der Gesellschafter braucht Geld: So geht das Darlehen von der GmbH
Geschäftsführer-Perspektive: KUG geht in den Wahlkampf
Digitales: StartUps in CO2-Laune
Terminsache: Meldung über GmbH-Anteils-Erwerbe
GmbH/Verkauf: Informationspflichten des Verkäufers eines Geschäftsbetriebes
Wert des „Beschwerdegegenstandes”: Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers
GmbH/Finanzen: Steigende Renditen entlasten bei den Pensionsrückstellungen
OLG: Kein Anspruch gegen die Betriebsschließungsversicherung
Lieferkettengesetz: Betrifft (zunächst) nur große Unternehmen und kostet weniger
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LeseTIPP
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