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Volkelt-Briefe

Neue Urteile: Verdeckte Gewinnausschüttungen in der GmbH

Kün­digt sich der Betriebs­prü­fer in der GmbH an, geht es regel­mä­ßig auch um ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tun­gen (vgl. zuletzt Nr. 37/2016). Auch in den ver­gan­ge­nen Mona­ten gab es immer wie­der neue höchst­rich­ter­li­che Ent­schei­dun­gen dazu. In der fol­gen­den Über­sicht haben wir die wich­tigs­ten zusam­men­ge­stellt. Die Urtei­le betref­fen ganz unter­schied­li­che Sach­ver­hal­te – von Zuwen­dun­gen der GmbH an ihren Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer oder an nahe Ange­hö­ri­ge, aber auch die Bezie­hung zwi­schen ver­bun­de­nen Unter­neh­men und Toch­ter­ge­sell­schaf­ten. Prü­fen Sie, ob die­se Sach­ver­hal­te auch in Ihrer GmbH zutref­fen kön­nen und bespre­chen Sie even­tu­el­len Hand­lungs­be­darf mit Ihrem Steuerberater: … 

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Führungstechniken: Kritik – je direkter desto effektiver

War­um kön­nen die nicht ein­fach ihren Job machen“? So die Bemer­kung eines Kol­le­gen über die Fra­ge, was ihn an sei­nen Mit­ar­bei­tern am meis­ten nervt. Tat­sa­che ist, dass die meis­ten Geschäfts­füh­rer „den Mit­ar­bei­ter“ als die Schwach­stel­le ihres Unter­neh­mens aus­ma­chen. Und zwar unab­hän­gig davon, ob der Chef schon vie­le Füh­rungs-Trai­nees besucht hat, bera­tungs­re­sis­tent ist oder moderns­te Füh­rungs-Tech­ni­ken prak­ti­ziert. Es gilt, sich damit zu arran­gie­ren. Z. B., indem Sie für die ner­vigs­ten Ange­wohn­hei­ten Ihrer Mit­ar­bei­ter eine pas­sen­de Erklä­rung parat haben: … 

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GmbH-Finanzen: Der Banker im GmbH-Beirat

Vie­le GmbHs haben einen Bei­rat ein­ge­rich­tet. U. a. auch, um so Kon­ti­nui­tät und Ver­trau­lich­keit der Finan­zie­rungs­part­ner zu sichern, etwa durch ein Mit­glied der finan­zie­ren­den Haus­bank. Ach­tung: Weiß der auf­grund sei­ner Bei­rats-Tätig­keit von finan­zi­el­len Pro­ble­men der GmbH, reicht das nicht dazu aus, dass sich die Bank ein Mit­wis­sen zurech­nen las­sen muss (BGH, Urteil vom 26.4.2016, XI ZR 108/15). …

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Geld: Pflichtbeiträge des Geschäftsführers verjähren nach 4 Jahren

Hat der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH Pflicht­bei­trä­ge zur Sozi­al­ver­si­che­rung gezahlt, obwohl im Nach­hin­ein fest­ge­stellt wird, dass er nicht abhän­gig beschäf­tigt und damit nicht sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig ist, hat er ledig­lich Anspruch auf Rück­zah­lung sei­ner Bei­trä­ge für die letz­ten 4 Jah­re. Laut Lan­des­so­zi­al­ge­richt (LSG) Baden-Würt­tem­berg ist die 4‑jährige Ver­jäh­rungs­frist im Sozi­al­recht als all­ge­mei­nes Rechts­prin­zip nicht zu bean­stan­den (LSG Baden-Würt­tem­berg, Urteil vom 7.7.2016, L 7 AS 1359/14). …

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 37/2016

Volkelt-FB-01Betriebs­prü­fung: Die Crux mit der ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung + Neue Urtei­le: Beschluss­fas­sung in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung + Füh­rungs­tech­ni­ken: Eine Schwä­che weni­ger ist eine Stär­ke mehr + GmbH-Recht: Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer muss Über­be­zah­lung zurück­er­stat­ten + GmbH-Steu­er: Geschäfts­füh­rer darf Polit-Pro­mis, Pres­se und Ver­bands-Men­schen zum Geburts­tag ein­la­den + BISS

 

 

 

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Steuerprüfung: Die Crux mit der vGA

Ob Geschäfts­füh­rer-Gehalt, Zins­zah­lun­gen in ver­bun­de­nen Unter­neh­men oder unzu­läs­si­ge Vor­tei­le für die Fami­li­en-Mit­glie­der: Fast bei jeder Betriebs­prü­fung in einer GmbH unter­stellt der Steu­er­prü­fer eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA). Da geht es um Begrif­fe wie „Ange­mes­sen­heit“ oder „Ver­gleich mit einem frem­den Drit­ten“ – Begrif­fe, die nicht wirk­lich nach Objek­ti­vi­tät und Mess­bar­keit klin­gen. Die Crux für den betrof­fe­nen Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer: Hat das Finanz­amt einen ent­spre­chen­den Steu­er­be­scheid erlas­sen und den Ein­spruch – trotz schlüs­si­ger Begrün­dung – abge­lehnt, müs­sen Sie vor das Finanz­ge­richt. Das ist auf­wän­dig, kos­tet Geld und sehr, sehr viel Zeit. … 

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Neue Urteile: Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung

Der über­wie­gen­de Teil der GmbH-Geschäfts­füh­rer ist zugleich auch Gesell­schaf­ter ihrer GmbH. Im Grund­satz sind die Rech­te und Pflich­ten der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung und die Vor­aus­set­zun­gen für eine ord­nungs­ge­mä­ße Beschluss­fas­sung im GmbH-Gesetz recht klar vor­ge­ge­ben. In der Pra­xis gibt es immer wie­der neue Rechts­fra­gen. Hier eine Zusam­men­fas­sung der wich­tigs­ten neue­ren und rechts­kräf­ti­gen Urtei­le dazu, die Sie ken­nen müssen: … 

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Führungstechniken: Eine Schwäche weniger ist eine Stärke mehr

Ken­nen Sie das „Ich-Prin­zip“? Dabei han­delt es sich nicht um eine neue Form von Über­le­gen­heits-Stra­te­gie oder ego­is­ti­scher Selbst­ver­wirk­li­chung. Viel­mehr ist das die Ein­sicht, dass die Fir­ma, so wie sie dasteht, Ihr Schaf­fens­werk ist. Sie sind es, der die Fir­ma gestal­tet, prägt und nach vor­ne ent­wi­ckelt. Zu die­ser Ich-Ver­ant­wort­lich­keit gehört auch die Erkennt­nis, dass der Mensch Stär­ken und Schwä­chen hat. Auch Sie – ohne Ihnen zu nahe tre­ten zu wol­len. Oft ist es bes­ser, eine Schwä­che zu besei­ti­gen als sich auf sei­nen Stär­ken aus­zu­ru­hen. Bei­spiel: Die meis­ten Füh­rungs­kräf­te gehen davon aus, dass sie ihre Mit­ar­bei­ter aus­ge­zeich­net füh­ren. Und dass, obwohl sie sich noch nie­mals sys­te­ma­tisch mit den The­men Füh­rungs­tech­nik, Moti­va­ti­on, Mit­ar­bei­ter­ge­spräch und Kon­flikt-Manage­ment beschäf­tigt haben. … 

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Gesellschafter-Geschäftsführer muss Überbezahlung zurückerstatten

Wur­den dem Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer höhe­re Beträ­ge als ver­ein­bart aus­ge­zahlt, muss er dafür Lohn­steu­er zah­len. So lan­ge, bis die er die zuviel erhal­te­nen Gel­der (Tan­tie­me und Urlaubs­geld) an die GmbH zurück­zahlt (BFH, Urteil vom 14.4.2016, VI R 13/14). …

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Geschäftsführer darf Polit-Promis, Presse und Verbands-Menschen zum Geburts­tag einladen

Der BFH hat jetzt fest­ge­stellt, wel­che Per­so­nen aus dem Umkreis des Ein­la­den­den zuge­las­sen sind, ohne dass eine pri­va­te Ver­an­las­sung vor­liegt. Wört­lich heißt es im Urteil: „So ist von Bedeu­tung, ob es sich bei den Gäs­ten um Kol­le­gen, Geschäfts­freun­de oder Mit­ar­bei­ter, um Ange­hö­ri­ge des öffent­li­chen Lebens, der Pres­se, um Ver­bands­ver­tre­ter oder um pri­va­te Bekann­te oder Ange­hö­ri­ge des Steu­er­pflich­ti­gen han­delt“ (BFH, Urteil vom 20.1.2016, VI R 24/15). …