Beantragt der GmbH-Gesellschafter für Gewinnausschüttungen die sog. Günstigerprüfung, versäumt es aber, einen Antrag auf Besteuerung nach dem für ihn günstigeren Teileinkünfteverfahren zu stellen, kann er u. U. – so der BFH – eine Verlängerung der Antragsfrist erreichen und so dennoch vom günstigeren Teileinkünfteverfahren profitieren (BFH, Urteil v. 29.8.2017, VIII R 33/15).
Autor: volkelt
Investiert der GmbH-Gesellschafter den Erlös aus dem Verkauf seines GmbH-Anteils, den er als Geschenk (hier: von seinem Bruder) erhalten hat und der nach der Verschonungsregelung steuerfrei blieb, erneut in die Anschaffung von GmbH-Anteilen, ist das Finanzamt nicht berechtigt, den Veräußerungsgewinn nachträglich zu versteuern. Das gilt selbst dann, wenn sich durch den Verkauf und Neuerwerb die Beteiligungsquote des GmbH-Gesellschafters (hier: < 25 %) geändert hat und selbst dann, wenn er einen Teil des Erlöses erst nach Ablauf der gesetzlichen Sechsmonatsfrist für Reinvestitionen investiert hat (FG Münster, Urteil v. 20.11.2017, 3 K 1879/15, Revision ist zugelassen).
Beteiligt sich ein Arbeitnehmer (hier: Geschäftsführer mit einer 0,96 % Beteiligung an einer Holding-GmbH) kapitalmäßig an seinem Arbeitgeber, kann die Beteiligung eigenständige Erwerbsgrundlage sein, so dass die damit in Zusammenhang stehenden Einnahmen in keinem einkommensteuerrechtlich erheblichen Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverhältnis stehen. Der Arbeitnehmer nutzt in diesem Fall sein Kapital als eine vom Arbeitsverhältnis unabhängige und eigenständige Erwerbsgrundlage. Die daraus erzielten laufenden Erträge sind dann keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern solche aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungssteuer (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 9.5.2017, 5 K 3825/14)
Volkelt-Brief 02/2018
ACHTUNG: Zwei kleine Änderungen mit großen Auswirkungen + Besuch vom Finanzamt: Was tun, wenn der Prüfer unangemeldet vor der Tür steht + Digital: Vom stationären Handel zum Online-Shop + Fehlendes Zählprotokoll: Kein Grund für eine Umsatz-Schätzung + Steuer: So korrigieren Sie Fehler bei der GmbH-Gewinnbesteuerung + Abgabenordnung: Keine Nachversteuerung nach Schenkung, Verkauf und Reinvestition + Chance: Weniger Steuer für die (geringe) Management-Beteiligung
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 01/2018
Gemischte Gefühle: Wer weiß schon, was 2018 wirklich kommt + GmbH 2018: Die wichtigsten Eckdaten für Ihre Planung + Digitalisierung: Dosierte „Skalierung“ heißt das Zauberwort + BGH-aktuell: Wichtiges Urteil zur „Stillen Beteiligung” an der GmbH + Gender Pay Gap: Frauen in großen Unternehmen besonders benachteiligt + GF/Vorsorge: 26 %-Beteiligung reicht nicht gegen die Pflichtversicherung
BISS … die Wirtschaft-Satire
Der IfO-Geschäftsklima-Index steht – Stand: 19. Dezember 2017 – mit 117,2 Punkten nur knapp unter seinem Allzeit-Hoch (vgl. Seite 3). Um die Stimmung in den deutschen Chef-Etagen ist also bestens bestellt. Beim IfO-Index wird allerdings nur abgefragt, ob Unternehmensleiter eine Verbesserung, eine Konstanz oder eine Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage sehen. Es handelt sich also um eine Moment-Aufnahme und weniger um einen analytischen Ausblick in die Zukunft.
Dennoch: …
GmbH 2018: Die wichtigsten Eckdaten für Ihre Planung
Viele Geschäftsführer haben die freien Tage zwischen Weihnachten und dem Jahrswechsel dazu genutzt, die Eckdaten des neuen Geschäftsjahres 2018 festzulegen und die Jahrestermin-Planung anzugehen. Hier die wichtigsten Rahmendaten für Ihre Unternehmensplanung 2018 im Überblick: …
Digitale Geschäftsmodelle leben davon, dass die Anwendungen bzw. angebotenen digitalen Lösungen quasi unendlich multipliziert werden können, die Beschränktheit des lokalen Marktes damit aufgehoben ist und Startups auf diese Weise den herkömmlichen Anbietern kosten- und angebotsmäßig überlegen sind. Soweit die Theorie. In der Praxis stoßen auch viele Startups an Kapazitätsgrenzen, wenn sie zu schnell wachsen und die Technik der Anwendung Grenzen setzt.
Beispiel: …
Gewährt der Gesellschafter einer GmbH neben der Einlage eine typische Stille Beteiligung in die GmbH, stellt der Anspruch auf Rückgewähr der stillen Einlage eine einem Darlehen gleichgestellte Forderung dar. Folge: … Im Krisenfall gelten die Vorgaben für Gesellschafter-Darlehen. Rückzahlungen und Gewinnbeteiligungen können vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden (BGH, Urteil v. 23.11.2017, IX ZR 218/16).
Eine neueste Studie der Boston Consulting Group (BCG) kommt zu dem Ergebnis, dass die Frauen in den börsennotierten Unternehmen rund ein Drittel weniger verdienen als Männer. Danach liegt die durchschnittliche männliche Verdienst bei 3,1 Mio. EUR, Frauen kommen lediglich auf 2,1 Mio. EUR. Laut Destatis liegt die unbereinigte Lohnlücke zwischen Männern und Frauen in anderen Berufen bei rund 22 % (Quelle: Studie „BCG Gender Diversity Index” Kooperation BCG mit dem Lehrstuhl für Strategie & Organisation der Technischen Universität München).