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Volkelt-Briefe

Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeitregelung – was gilt?

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat jetzt klar­ge­stellt, dass bei feh­len­der Arbeitszeitvereinbarung …

die betriebs­üb­li­che Arbeits­zeit als ver­ein­bart gilt (Bun­des­ar­beits­ge­richt, Urteil vom 15.5.2013, 10 AZR 325/12). Das ist wich­tig für einen außer­ta­rif­lich ein­ge­stell­ten Mit­ar­bei­ter, der bestimm­te Auf­ga­ben zu erle­di­gen hat und kei­ner wei­te­ren Zeit­kon­trol­le unter­liegt. Hier kann der Arbeit­ge­ber durch­set­zen, dass der Mit­ar­bei­ter über die betriebs­üb­li­che Arbeits­zeit von 38 Stun­den nach­weis­lich tätig wird.

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