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Volkelt-Briefe

Ärger mit dem Mit-Gesellschafter: Verlassen Sie sich nicht auf den Zufall

Wol­len Sie einen GmbH-Gesell­schaf­ter per Gesell­schaf­ter­be­schluss oder per Gerichts­ur­teil aus der GmbH aus­schlie­ßen, muss das Vor­ge­hen juris­tisch abge­si­chert sein. Bei­spiel: Was pas­siert, wenn die GmbH den ein­ge­zo­ge­nen Geschäfts­an­teil nicht bezah­len kann oder es kei­nen ande­ren Käu­fer für den Anteil gibt? Pro­blem:Darf der (aus­ge­schlos­se­ne) Gesell­schaf­ter bei Nicht-Zah­lung der Abfin­dung sei­ne Gesell­schaf­ter­rech­te (Gewinn­be­zugs­recht, Stimm­recht) doch wahr­neh­men? Die Rechts­la­ge zu die­ser Fra­ge ist nicht ein­deu­tig. Selbst die BGH-Rich­ter ver­tre­ten unter­schied­li­che Positionen:

  • Hat die GmbH die Abfin­dung auf den Geschäfts­an­teil nicht bezahlt, blei­ben die Gesell­schaf­ter­rech­te bestehen. Der aus­zu­schlie­ßen­de Gesell­schaf­ter hat wei­ter­hin Anspruch auf sei­nen Gewinn­an­teil bzw. auf sein Stimm­recht. Der ein­zel­ne Gesell­schaf­ter hat damit eine Sicher­heit, dass er nicht leer aus­geht. Laut BGH kann aber im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH ver­ein­bart wer­den, dass der Gesell­schaf­ter sei­ne Stel­lung sofort nach der Beschluss­fas­sung ver­liert, also noch vor Zah­lung der Abfin­dung (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 8.12.2008, II ZR 263/07).
  • Noch GmbH-freund­li­cher ist ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2012. Danach gilt: Wenn ein Ein­zie­hungs­be­schluss weder nich­tig ist noch für nich­tig erklärt wird, wird die Ein­zie­hung mit der Mit­tei­lung des Beschlus­ses an den betrof­fe­nen Gesell­schaf­ter und nicht erst mit der Leis­tung der Abfin­dung wirk­sam (BGH, Urteil vom 24.1.2012, II ZR 109/11).
Prü­fen Sie Ihren Gesell­schafts­ver­trag anhand fol­gen­der Kri­te­ri­en: Ist die Mög­lich­keit des Aus­schlus­ses über­haupt ver­trag­lich gere­gelt? Wer­den Aus­schluss­grün­de auf­ge­führt? Wie wird der GmbH-Anteil für die Ermitt­lung der Abfin­dung ent­schä­digt? In wel­che Höhe und in wel­cher Zah­lungs­wei­se (sofort, in Raten) wird die Abfin­dung für den Geschäfts­an­teil bezahlt? Was pas­siert, wenn die GmbH nicht zah­len kann? Soll es ein Vor­kaufs­recht für einen ande­ren Gesell­schaf­ter geben? Nur, wenn alle Fra­gen klar im Gesell­schafts­ver­trag gere­gelt sind, kön­nen Sie davon aus­ge­hen, dass das Risi­ko für lang­wie­ri­ge Aus­ein­an­der­set­zun­gen um den Aus­schluss des Mit­ge­sell­schaf­ters gering bleibt. Wir emp­feh­len, die­sen Pas­sus des Gesell­schafts­ver­tra­ges regel­mä­ßig zu prü­fen und ggf. an neue Erkennt­nis­se anzupassen.

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