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Volkelt-Briefe

Lohnsteuer: Finanzbehörden veröffentlichen neue Vorschriften für ELSTAM-Umstellung

Bis­lang akzep­tie­ren die Steu­er­be­hör­den die Anmel­dung von Mit­ar­bei­tern noch im alten Ver­fah­ren. Bes­ser ist es, …

sich schnell anzu­mel­den und das neue Ver­fah­ren zu nut­zen. In der Pra­xis gibt es nach wie vor noch zahl­rei­che Ein­zel­fra­gen, z. B. zum end­gül­ti­gen Start­ter­min. Jetzt hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um in einem aus­führ­li­chen Schrei­ben zu vie­len die­ser Fra­gen Stel­lung genom­men. Ach­tung: Als Arbeit­ge­ber müs­sen Sie die Arbeit­neh­mer­da­ten aus dem ELS­TAM-Ver­­­fah­ren spä­tes­tens für den Lohn­steu­er­an­mel­de-Zeit­raum Dezem­ber 2013 umset­zen. Ansons­ten gibt es aus­führ­li­che Richt­li­ni­en, wel­che Stamm­da­ten Sie für die Lohn­steu­er­an­mel­dung zugrun­de legen müs­sen (BMF-Schrei­ben vom 25.7.2013, IV C 5 – S 2363/13/10003).

Für Arbeit­ge­ber, die sich die Anmel­dun­gen nach den alten Lohn­steu­er­kar­ten-Daten vor­neh­men, soll­ten zügig umstel­len und die Daten der Arbeit­neh­mer über ELSTAM aktua­li­sie­ren. Nut­zen Sie die anschau­li­chen Arbeits­hil­fen des Finanz­mi­nis­te­ri­ums. Das BMF erklärt das Regis­trie­rungs­ver­fah­ren ein­fach auf You­tube mit zwei gut gemach­ten Clips mit „simp­len“ Gebrauchs­an­wei­sun­gen unter  > Hier ankli­cken.

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