Unbestritten ist, dass eine ästhetische Arbeitsumgebung Wohlfühlen erzeugt und zur …Leistungssteigerung beiträgt. Wenn auch für Controller nicht unbedingt als rechenbare Größe. Das beginnt mit dem ergonomischen Arbeitsplatz und reicht bis zur Einrichtung von Räumen und der Architektur von Gebäuden. Über dies können Sie Künstler (Bildende Künstler, Autoren) in Ihr Haus einladen, damit sie aus ihrer Sicht einen künstlerischen Beitrag für Ihr Unternehmen leisten. Sie können Ihr Unternehmen zum Ausstellungsraum für Bilder, Fotos, Skulpturen oder Objekte machen. Oder Sie schaffen die Kunstwerke an, mit denen Sie sich schon längst einmal umgeben wollten. Die Grenzen setzen nur Ihre Phantasie und das Budget. Fest steht: Der Wohlfühlfaktor Kunst ist nicht mehr nur in Büroetagen gefragt. Er spielt zunehmend auch eine Rolle in den Fabrikhallen.
Das Finanzamt kommt Ihnen bei der Kunst weitgehend entgegen. Für Gebrauchskunst (ohne erwartbare Wertsteigerung) gibt es den Vorsteuerabzug und in der Regel eine AfA über 15 Jahre. Anders für anerkannte Kunst: Wegen zu erwartender Wertsteigerung gibt es keine AfA. Verkaufsgewinne muss die GmbH versteuern. Vorsteuerabzug ist gegeben. Wer mit Kunst spekuliert, sollte das aber im Privatvermögen. Alternative: Wird anerkannte Kunst lediglich gemietet, schlagen die Raten sofort als Betriebsausgaben zu Buche.