Nur wenige Unternehmen haben konkrete Vorbereitungen für das neue SEPA-Verfahren umgesetzt (vgl. Nr. 25 + 27/2013). Unterdessen warnen …
Bundesfinanzministerium und Bundesbank vor Umstellungsproblemen. Eine der Änderungen zum 1.2.2014 betrifft alle Unternehmen, die Rechnungen im Lastschriftverfahren abwickeln. Dazu erforderlich ist die sog. Gläubiger-Identifikationsnummer. Unternehmen müssen diese bei der Bundesbank beantragen. Beispiele: Die GmbH lässt die Miete im Lastschriftverfahren einziehen.
Die Steuervoranmeldungen werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Auch für Ihre GmbH müssen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Bundesbank beantragen. Das geht nur auf elektronischen Weg und mit dem dafür vorgeschriebenen Formular (unter > https://extranet.bundesbank.de/scp). Nach Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger-Identifikationsnummer mit einem Mitteilungsschreiben per E‑Mail an die von Ihnen angegebene E‑Mail-Adresse versandt. Das Mitteilungsschreiben sollten Sie sorgfältig aufbewahren, da es im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren der kontoführenden Bank vorzulegen ist. Bei Verlust können Sie eine Zweitausfertigung des Mitteilungsschreibens schriftlich (nicht per E‑Mail) bei der Bundesbank anfordern.
Für die Praxis: Ausführliche Informationen zum SEPA-Verfahren und zur Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer gibt es im Internet unter > Gläubiger-Identifikationsnummer.