Kleinere GmbHs, die an der Schwelle zur mittelgroßen GmbH liegen, müssen immer aufpassen, dass sie nicht größer werden und so zusätzliche und teure Bilanzvorschriften umsetzen müssen. Mit der neuen EU-Bilanzrichtlinie …
sollen jetzt die Schwellenwerte erhöht werden – die kleine GmbH wird „größer“. Die neuen Werte: Bilanzsumme < 6 Mio. EUR (bislang: 4,84 Mio.), Umsatz < 12 Mio. EUR (bislang: 9,68 Mio.) und bis zu 50 Mitarbeitern. Auch die Rechnungslegungsvorschriften speziell für die kleine GmbH sollen weiter vereinfacht werden.
Für die Praxis: Erfreulich. Bis für kleinere GmbH echte Erleichterungen kommen, müssen Sie aber die bürokratischen Vorgaben einhalten. Bis dato haben die Behörden diese Regelungen konsequent unter Androhung von Zwangsgeldern durchgesetzt. Sämtliche Urteile des LG Bonn zur Sache wurden gegen die kleineren Unternehmen gefällt. Bis zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie werden u. E. weitere Jahre (und Kosten) ins Land gehen. Vor 2015 wird eine Umsetzung in deutsches Recht nicht kommen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.