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Volkelt-Briefe

SEPA: Neue Zahlungs-Standards müssen jetzt vorbereitet werden

Zum 1.2.2014 wer­den alle Daten­for­ma­te im Zah­lungs­ver­kehr ungül­tig. Das betrifft die Bank­leit­zah­len (BIC), Kon­to­num­mern (IBAN), aber auch die For­ma­te für maschi­nel­le Stan­dard-Über­­­wei­sun­gen (XML-For­mat). Außer­dem gibt es Änderungen …

bei den Fris­ten für Ein­zugs­er­mäch­ti­gun­gen und im Last­schrift­ver­fah­ren. Laut PwC haben erst 22 % aller Unter­neh­men die Bri­sanz des The­mas erkannt und ent­spre­chen­­de Vor­be­rei­tun­gen ein­ge­lei­tet. Alle Daten­sät­ze müs­sen (Lohn­buch­hal­tung, Kun­den­da­ten, Ein­zugs­er­mäch­ti­gun­gen usw.) geprüft und an die neu­en Vor­ga­ben ange­passt wer­den. Die Sing­le Euro Payments Area (Sepa) hat Aus­wir­kun­gen auf alle betrieb­li­chen Berei­che (AGB, Ver­trä­ge, Wer­be- und Ver­triebs­un­ter­la­gen, Daten­schutz). U. U. müs­sen Ein­zugs­er­mäch­ti­gun­gen neu ein­ge­holt wer­den. Kun­den müs­sen vor Ein­zie­hung 14 Tage vor­her unter­rich­tet werden.

Für die Pra­xis: Gibt es in Ihrem Unter­neh­men noch kei­ne Vor­be­rei­tun­gen auf das neue Sepa-Sys­tem, soll­ten Sie in den nächs­ten Wochen einen Sepa-Ver­ant­wort­li­chen benen­nen (aus der IT und/oder Rech­nungs­we­sen), der das Pro­jekt „Sepa“ über alle Unter­neh­mens­be­rei­che plant, beglei­tet und umsetzt. Wir berich­ten an die­ser Stel­le lau­fend zum The­ma, so dass Sie den Pro­jekt­stand jeder­zeit über­prü­fen können.

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