Kategorien
Volkelt-Briefe

Kartell-Willkür: Immer mehr Branchen sind betroffen

Ob Papp­tel­ler, Feu­er­wehr­fahr­zeu­ge oder Mehl: Unter­des­sen ist kei­ne Bran­che und kein Unter­neh­men mehr sicher, …

nicht ins Visier der Kar­tell­be­hör­den zu gera­ten. Betrof­fen sind auch immer mehr mit­tel­stän­di­sche und klei­ne­re Fir­men. Und zwar dann, wenn es sich um spe­zia­li­sier­te Geschäfts­fel­der han­delt. Dabei kön­nen sich klei­ne­re (Zulie­fe­rer) Betrie­be nur dann im Markt hal­ten, wenn sie in die Tie­fe und zugleich in die Men­ge pro­du­zie­ren. In der Pra­xis bedeu­tet das: Selbst bei Betrie­ben, die ledig­lich klei­ne Men­gen in spe­zia­li­sier­ten Märk­ten ein­brin­gen, ent­steht fak­tisch ein Ange­bots-Oli­go­pol oder sogar Mono­pol. Fol­ge: Die Kar­tell­be­hör­den kön­nen eine markt­be­herr­schen­de Stel­lung unter­stel­len und wer­den aktiv.

In Zah­len liest sich das so: Allei­ne bis zum 3. Quar­tal hat das Bun­des­kar­tell­amt im abge­lau­fe­nen Geschäfts­jahr 2012 Ver­stö­ße mit Stra­fen von ins­ge­samt 284 Mio. EUR belangt. Ten­denz: wei­ter stei­gend. Das Bun­des­kar­tell­amt ist laut Jah­res­be­richt 2012 auch mit der prak­ti­zier­ten Kron­zeu­gen­re­ge­lung (im Jar­gon der Kar­tell­be­hör­den: Bonus­re­ge­lung) hoch zufrie­den. Im Klar­text: Ist ein Unte­neh­men der Behör­de bei der Auf­de­ckung von ver­meint­li­chen Preis­ab­spra­chen hilf­reich, winkt Straf­frei­heit (vgl. dazu Nr. 24/2012). Die beschul­dig­ten Unter­neh­men müs­sen die zum Teil saf­ti­gen Stra­fen zah­len. Das anschwär­zen­de Unter­neh­men geht straf­frei aus. Über­se­hen wird dabei von Sei­ten der Auf­sichts­be­hör­den, dass damit rui­nö­ser und rück­sichts­lo­ser Ver­drän­gungs­wett­be­werb gera­de­zu geför­dert wird.

Für die Pra­xis: Neh­men Sie regel­mä­ßig an Bran­chen-Erfa-Tref­fen teil, müs­sen Sie auf­pas­sen. Auch, wenn Sie sich nur mit einem oder weni­gen Wett­be­wer­bern zu einem Bran­chen­ge­spräch ver­ab­re­den, z. B. um die Umset­zung einer neu­en gesetz­li­chen Vor­schrift gemein­sam zu bespre­chen. Vor­sicht mit Pro­to­kol­len und ande­ren schrift­li­chen Auf­zeich­nun­gen. Ach­ten Sie dar­auf, was proto­kolliert wird und dass kei­ne geschäft­li­chen Unter­la­gen wie Kal­ku­la­tio­nen, Ver­triebs­stra­te­gien usw. (etwa per eMail) an nicht auto­ri­sier­te Fir­men oder Per­so­nen her­aus­ge­hen. Wei­sen Sie alle Mit­ar­bei­ter ent­spre­chend ein.

Schreibe einen Kommentar