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USt-Voranmeldung 2013: Sie müssen Ihre GmbH/UG registrieren lassen

Ab 1.1.2013 kön­nen Sie die Steu­er­an­mel­dun­gen über Els­te­ron­line nur aus­füh­ren, wenn Sie Ihre GmbH/UG

regis­trie­ren las­sen. Das gilt auch für Ihre USt-Vor­anmel­dung und zwar bereits für die USt-Vor­an­­mel­­dung für das 4. Quar­tal 2012. Die­se wird in der Regel erst nach Ablauf des Quar­tals ein­ge­reicht, also bereits nach dem 1.1.2013. Das gilt ent­spre­chend auch für die monat­li­che Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dung für den Dezem­ber 2012.

Für die Pra­xis: Die Regis­trie­rung der GmbH/UG kön­nen Sie unkom­pli­ziert unter www.elsteronline.de/ePortal > „wei­ter zum Els­te­ron­line-Por­tal“ > Öffent­li­cher Bereich > Regis­trie­rung durch­füh­ren. Hier gibt es die Mög­lich­keit einer kos­ten­lo­sen Regis­trie­rung. Die­se ist für klei­ne­re Fir­men in der Regel aus­rei­chend. Der Regis­trie­rungs­vor­gang wird Schritt für Schritt genau erläu­tert. Not­wen­dig ist die Steu­er­num­mer der Fir­ma. Sie erhal­ten vom FA anschlie­ßend per eMail Ihre ID Num­mer und – pos­ta­lisch – einen Akti­vie­rungs-Code. Damit wird die end­gül­ti­ge Anmel­dung in einem zwei­ten Schritt mög­lich. Ach­tung: Die Finanz­äm­ter wei­sen aus­drück­lich dar­auf hin, dass der Ver­sand der Brie­fe mit dem per­sön­li­chen Akti­vie­rungs­code bis zu 2 Wochen dau­ern kann.

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