Der Finanzausschuss hat in einer neuen Fassung zum Jahressteuergesetz 2013 mit den Stimmen von Schwarz-Gelb Korrekturen vorgenommen. So wurden die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zur sog. Cash-GmbH abgelehnt (vgl. Nr. 39/2012). Derzeit gilt: …
Wenn Barvermögen in eine GmbH (GmbH 1) einbracht wird, dieses anschließend an eine Cash-GmbH (GmbH 2) zum Verkehrswert gegen eine gestundete Kaufpreisforderung verkauft wird, können die Anteile (der GmbH 1) steuerfrei übertragen werden. Auf Vorschlag des Bundesrates sollte diese Gestaltung zum 1.1.2013 ausgehebelt werden. Folge: Die betroffenen Cash-GmbHs hätten bis Oktober an den Erben übertragen werden müssen. Dieser Zeitdruck ist jetzt raus.
Für die Praxis: Wer darauf spekuliert oder plant, privates Vermögen per Cash-GmbH an der „Steuer vorbei“ auf seine Erben und Nachfolger zu übertragen, ist damit gewarnt. Diese Gestaltung ist nicht für die Ewigkeit gemacht. Gehen Sie davon aus, dass die Cash-GmbH sofort nach einem Regierungswechsel Rot-Grün ganz schnell auf der Tagesordnung steht und zügig abgeschafft wird. Entsprechend geplante Vermögensübertragungen sollten also bis spätestens Herbst 2013 durchgeführt worden sein.