Unterdessen hat es sich herumgesprochen, dass das Internet-Netzwerk XING auch ein ausgezeichnetes Instrument ist, um Mitarbeiter ganz gezielt nach Profil zu rekrutieren. Aber Vorsicht: Das Landgericht Heidelberg hat jetzt erstmals …
in einem Abmahnverfahren hohe Zahlungen gegen solche Abwerb-Versuche ausgesprochen. Im Urteil heißt es dazu: „Wer in wettbewerbswidriger Weise über die Internet-Business-Plattform XING Mitarbeiter eines Konkurrenzunternehmens anschreibt, kann zu erheblichen Zahlungen verpflichtet sein“ (LG Heidelberg, Urteil vom 23.5.2012, 1 S 58/11).
Für die Praxis: Stellen Sie z. B. fest, dass in Ihrem Unternehmen ein Personalvermittler gezielt Mitarbeiter über XING anspricht, sollten Sie sofort einen Anwalt einschalten und das per Abmahnung unterbinden. Umgekehrt: Halten Sie sich zurück, wenn Sie auf Personal-Akquise sind. Sobald offensichtich wird, dass Sie auf Abwerbe-Versuche aus sind, kann das nach hinten losgehen. Selbst wenn der angesprochene Mitarbeiter Interesse zeigt: Wer sat Ihnen, dass da nicht gespielt oder gepokert wird.