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Volkelt-Briefe

Unternehmenskauf: So machen Sie es als Geschäftsführer richtig

Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH haben Sie zwar ein weit rei­chen­des Hand­lungs­er­mes­sen (vgl. § 43 GmbH-Gesetz) – im Ver­gleich zum Ex-Lan­des­re­gie­rungs-Chef Map­pus sogar ein deut­lich grö­ße­res. Für wirt­schaft­li­che Fehl-Ent­schei­dun­gen, die Sie für die GmbH tref­fen, haf­ten Sie danach nicht oder nur im Aus­nah­me­fall per­sön­lich. Dazu gibt es aber kei­ne all­ge­mein­gül­ti­gen Richt­li­ni­en. Klagt aber ein Gesell­schaf­ter z. B. wegen Vermögensverlust, …

prüft das Gericht jeden Ein­zel­fall. Laut Recht­spre­chung müs­sen Sie z. B. beim Zukauf eines Unter­neh­mens alle Risi­ken und Chan­cen einer sol­chen Inves­ti­ti­on exakt prü­fen – und zwar mit den dafür vor­ge­se­he­nen pro­fes­sio­nel­len Ver­fah­ren. Wenn Sie ohne Exper­ten-Gut­ach­ten zukau­fen, gehen Sie als Geschäfts­füh­rer ein hohes per­sön­li­ches Risi­ko ein.

Kon­kret: „Das dem Geschäfts­füh­rer bei unter­neh­me­ri­schen Ent­schei­dun­gen zuzu­bil­li­gen­de wei­te Ermes­sen ist beim Erwerb eines ande­ren Unter­neh­mens über­schrit­ten, wenn die Grund­la­gen, Chan­cen und Risi­ken der Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dung nicht aus­rei­chend geklärt wor­den sind“ (OLG Olden­burg, Urteil vom 22.6.2006, 1 U 34/03). Das ist der Fall, wenn nicht aus­rei­chen­de, gesi­cher­te Erkennt­nis­se über das zu erwer­ben­de Unter­neh­men vor­han­den sind oder wenn vor­han­de­ne Infor­ma­tio­nen Unklar­hei­ten auf­wei­sen. Dann muss etwa eine umfas­sen­de „Due Diligence“-Prüfung durch­ge­führt wer­den. Wenn Sie dies unter­las­sen und es bei einer zu erheb­li­chen Ver­lus­ten füh­ren­den Fehl­in­ves­ti­ti­on kommt, führt dies zur per­sön­li­chen Haf­tung des Geschäftsführers.

Für die Pra­xis: Erwe­cken Sie beim Zukauf eines Unter­neh­mens nie den Ein­druck eines Allein­gangs. Bezie­hen Sie die Abtei­lung Rech­nungs­we­sen, Ihren Steu­er­be­ra­ter und Ihren Rechts­an­walt ein. Bestehen Zwei­fel an der wirt­schaft­li­chen Lage und den vor­ge­leg­ten Unter­la­gen der Ziel­fir­ma, müs­sen Sie ein Gut­ach­ten z. B. in Form eines Due Dili­gence in Auf­trag geben und zur Grund­la­ge Ihrer Kauf­ent­schei­dung machen.

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