Während sich kleinere und mittlere Unternehmen Tag für Tag in den Niederungen des deutschen Steuerrechts herumärgern müssen, ticken die Steuer-Uhren für die Großen anders. So ist es jetzt den Steuer-Spezialisten von VW und Porsche gelungen, eine Lücke in den Steuergesetzen aufzutun und zu nutzen. Folge: Der Porsche-Unternehmenskauf von VW wird damit wohl steuerfrei über die Bühne gehen. Ersparnis: 1,5 Mrd. EUR.
Verantwortlich dafür ist eine Regelung im neuen Umwandlungssteuergesetz. Danach handelt es sich …
bei der Unternehmens-Umstrukturierung um eine Umwandlung und nicht um einen Kauf, wenn dem übernommenen Unternehmen anschließend auch nur 1 Stammaktie der Übernahmegesellschaft überlassen wird (§ 20 UmwStG). Im VW-Porsche-Deal genügt dazu schon die Überlassung einer einzigen VW-Stammaktie. Unterdessen haben die Finanzbehörden den Deal rechtsverbindlich in Form einer verbindlichen Auskunft akzeptiert. Schon hat die Politik angekündigt, den umstrittenen Paragrafen zu ändern – respektive abzuschaffen. Aber damit haben wir ja schon einige Erfahrung. Bis eine Neuregelung gemeinschaftlich gefunden wird, werden noch einige Monate bisweilen auch Landtags- und Bundestagswahlen ins Land gehen. Wenn Sie bis dahin Ihr Unternehmen umstrukturieren wollen, lohnt auf jeden Fall der Gang zum Steuer-Spezialisten, damit der auch für Sie eine eigene „Lex VW“ auftut.
Für die Praxis: Im Original Gesetzestext liest sich das dann so: „Wird ein Betrieb oder Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft eingebracht und erhält der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft (Sacheinlage), so gelten für die Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens und der neuen Gesellschaftsanteile die nachfolgenden Absätze. Satz 1 ist auch auf die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft anzuwenden, wenn die übernehmende Kapitalgesellschaft auf Grund ihrer Beteiligung einschließlich der übernommenen Anteile nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der Gesellschaft hat, deren Anteile eingebracht werden“. Da lohnt der Spezialist auf jeden Fall.
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