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Volkelt-Briefe

Presse hat keinen Anspruch auf Auskunft über Geschäftsfüher-Gehalt

Die Pres­se hat kei­nen Anspruch auf Aus­kunft über die Höhe des Geschäfts­füh­rer-Gehalts einer öffent­lich-recht­li­chen GmbH. In einem Ver­fah­ren vor dem Ver­wal­tungs­ge­richts­hof Bay­ern ging es um den Nord­baye­ri­schen Kurier, der im Zusam­men­hang mit der Ver­län­ge­rung des Anstel­lungs­ver­tra­ges mit dem Geschäfts­füh­rer der Kli­ni­kum-GmbH eine Offen­legung des Gehalts durch­set­zen woll­te (Ver­wal­tungs­ge­richts­hof Mün­chen, Beschluss vom 14.5.2012, 7 CE 12.370). Das Gericht stellt klar, dass das Recht des Geschäfts­füh­rers auf Ver­trau­lich­keit Vor­rang vor dem öffent­li­chen Inter­es­se auf Trans­pa­renz hat. Hat der Geschäfts­füh­rer kei­ne Zustim­mung zur Ver­öf­fent­li­chung des Gehalts gege­ben, müs­sen sich alle betei­lig­ten Insti­tu­tio­nen (Gemein­de­rat, Kom­mu­ne, Trä­ger) dar­an hal­ten. Noch in der Vor­in­stanz vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Bay­reuth hat­te die Zei­tung Recht bekom­men und eine Ver­öf­fent­li­chung durchgesetzt.

Tex­te und Bil­der zur Ver­öf­fent­li­chung frei unter fol­gen­der Quel­len­an­ga­be: Vol­kelt-Bra­tungs-Cen­ter www.GmbH-GF.de

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