Nachzahlungs- und Aussetzungszinsen auf Steuerschulden der GmbH sind nicht abziehbare Aufwendungen und mindern die Bemessengrundlage zur Ermittlung der Körperschaftsteuer nicht. Zinsen, die …
die GmbH für zurückerstatte Körperschaftsteuer vom Finanzamt erhält, erhöhen das steuerpflichtige Einkommen der GmbH und dürfen entsprechend besteuert werden (BFH, Beschluss vom 15.2.2012, I B 97/11).
Für die Praxis: Damit hat der BFH in letzter Entscheidung die Frage der Besteuerung von Erstattungszinsen für Kapitalgesellschaften endgültig beantwortet. Allerdings zum Nachteil und nicht unbedingt nachvollziehbar für die betroffenen Unternehmen.