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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Vermögen: Gut gewappnet in die nächste Krise

  • Als Geschäfts­füh­rer ver­die­nen Sie in der Regel über­durch­schnitt­lich. Die meis­ten Kollegen/Innen kön­nen schon in jun­gen Jah­ren Ver­mö­gen bil­den. Nach einer Umfra­ge der Unter­neh­mens­be­ra­tung Dick & Part­ner aus dem Jahr 2011 besitzt der „durch­schnitt­li­che“ GmbH-Geschäfts­füh­rer ein Ver­mö­gen bestehend aus: …
  • einer pri­vat genutz­ten Immo­bi­lie (30%),
  • einer Alters­ver­sor­gung (24 %),
  • einem Spar­ver­mö­gen (16 %),
  • einer ver­mie­te­ten Immo­bi­lie (15 %),
  • einer Geld­an­la­ge aus Akti­en, Fonds u. Ä. (10 %) und
  • sons­ti­gen Ver­mö­gens­ge­gen­stän­den (5 %).

Rech­net man das hoch, ergibt sich für den durch­schnitt­li­chen Geschäfts­füh­rer ein Ver­mö­gens­be­stand von 1 bis 1,5 Mio. €. Berück­sich­tigt man dabei, dass jün­ge­re Kol­le­gen zunächst weni­ger ange­spart haben, kann man davon aus­ge­hen, dass die älte­ren Kol­le­gen gut über dem Durch­schnitts­wert lie­gen und damit nicht schlecht ver­sorgt sind. Wie aber sieht es aus mit dem Schutz die­ses Pri­vat­ver­mö­gens vor dem Zugriff aus der Tätig­keit als Geschäfts­füh­rer für eine frem­de oder sogar die eige­ne GmbH? 58 % der befrag­ten GmbH-Geschäfts­füh­rer geben an, dass sie sich schon ein­mal mit der Fra­ge der Siche­rung des pri­va­ten Ver­mö­gens beschäf­tigt haben.

Was im Umkehr­schluss bedeu­tet, dass sich über 40 % der Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen mit die­sem The­ma kaum oder noch nicht beschäf­tigt haben. 80 % der Geschäfts­füh­rer geben an, dass ihr pri­va­tes Ver­mö­gen im Fal­le einer Insol­venz der GmbH aus­rei­chend geschützt ist. Als Grün­de nen­nen Sie dafür: Zum einen schützt die „GmbH“. Zum ande­ren gibt es Ver­si­che­run­gen, mit denen sich GmbH-Geschäfts­füh­rer zusätz­lich absi­chern. Das sind: Rechts­schutz, Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht, Ver­mö­gens­scha­dens­ver­si­che­rung (D & O).

Noch bis in die Neun­zi­ger-Jah­re muss­ten sich Unter­neh­mer und Unter­neh­men auf wesent­lich kür­ze­re Kon­junk­tur-Zyklen ein­stel­len – in der Regel dau­er­ten die Auf­schwung­pha­sen 5 bis 7 Jah­re. Der „Boom” wur­de dann in der Regel von einer ein- bis drei­jäh­ri­gen Abschwung­pha­se abge­löst, die vie­le Unter­neh­men aus den Rück­la­gen finan­zie­ren muss­ten. Aus Sicht der Wirt­schafts­wis­sen­schaf­ten sind sol­che Kon­junk­tur­zy­klen Vor­aus­set­zung  für einen (gewünsch­ten) Struk­tur­wan­del, in dem in die­ser Pha­se leis­tungs­schwä­che­re Unter­neh­men aus dem Markt gedrängt wer­den. In die­ser Pha­se gilt: Umsatz vor Ren­di­te, Redu­zie­rung der Fix­kos­ten und dosier­te Preis­er­hö­hun­gen vor­be­rei­ten und ver­trag­lich durchsetzen.

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