Nachdem die EU-Kommission die sog. Sanierungsklausel (begrenzter Verlustabzug nach § 8c KStG) als unzulässige Beilhilfe ausgebremst hatte, schafft der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt neue Tatsachen (vgl. Nr. 37/2014). Dazu heißt es: „Dieser Beschluss der EU-Kommission zur deutschen Sanierungsklausel ist nichtig” (EuGH, Urteil v. 28.6.2018, C‑203/16 P).
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