In den meisten GmbH sind zwei oder mehrere Geschäftsführer mit der Führung der Geschäfte betraut, wobei in aller Regel neben dem kaufmännisch verantwortlichen Geschäftsführer – je nach Branchennotwendigkeiten – zusätzliche Ressorts gebildet werden: Der technische Geschäftsführer im produzierenden Bereich, der marketing-verantwortliche Geschäftsführer bevorzugt in vertriebsorientierten Branchen oder der personal- und organisationsverantwortliche Geschäftsführer in größeren Unternehmen mit ausgeprägten Unternehmensstrukturen. Meist verlangt die Geschäftsordnung der GmbH, dass Entscheidungen einstimmig zu fällen sind. Ist Mehrheitsbeschluss vereinbart, entscheidet in aller Regel die Stimme des Vorsitzenden über die Annahme bzw. Ablehnung von Beschlüssen. Aber: …Im Laufe der Zusammenarbeit entwickelt sich meist ein eingespieltes Abstimmungsverhalten, das – wie in anderen Gremien auch – Meinungsverschiedenheiten über Kompromisse löst und grundsätzlich sachliche Gesichtspunkte in den Vordergrund stellt. Dennoch: Selbst nach jahrelanger erfolgreicher Zusammenarbeit kann es zu Konfliktsituationen kommen, die – auf den ersten Blick – unlösbar erscheinen. Wie erkennen Sie solche Konflikte und wie können Sie sich optimal verhalten?
Beispiel: Der kaufmännische Geschäftsführer setzt auf Sicherheit und möchte die Planzahlen aus den Vorjahren mit dem bewährten Instrumentarium und den entsprechenden Mitteln fortschreiben. Der produktionsverantwortliche Geschäftsführer bewertet die Marktentwicklung kritisch und entschließt sich, neue Kapazitäten zu schaffen, modernste Technologien einzusetzen, dafür aber einen Teilmarkt nicht mehr oder nur noch über Zukäufe zu versorgen. Sicherlich prallen hier Weltanschauungen aufeinander. Schlussendlich ist jeder der beiden überzeugt davon, dass die Vorschläge des anderen in die Sackgasse führen. Nachvollziehbar ist auch, dass keiner der beiden die Verantwortung für eine Fehlentscheidung übernehmen will, und deswegen seinen Standpunkt konsequent verfolgt. Wie lassen sich solche Konflikte lösen?
Auch für solche Konfliktsituationen gilt, dass eine wirkliche Lösung nur erzielt wer-den kann, wenn sich alle Beteiligten an Spielregeln halten. Nur wenn klar ist, dass sich die jeweilige (maximale) Position nicht durchsetzen wird, ist es möglich, eine gemeinsame Geschäftsgrundlage zu finden. Andernfalls ist der Gesichtsverlust des einen so groß, dass nur noch die Niederlegung des Amtes bzw. die Kündigung als einzige Konsequenz bleibt. Erfahrungsgemäß werden solche Maximal-Positionen jedoch nur dann vertreten, wenn sich eine innere Trennung schon längst vollzogen hat. Hier ist es meist eine Frage der Zeit, wann die Beteiligten aufeinander zugehen. Dieser Prozeß kann mit dem richtigen Konfliktmanagement wesentlich abgekürzt und versachlicht werden:
- Beziehen Sie Ihren Mit-Geschäftsführer grundsätzlich in neue strategische Überlegungen Ihres Geschäftsbereiches ein, und zwar auch dann, wenn strikte Ressortunabhängigkeit üblich ist.
- Legen Sie frühzeitig ausführliche (aber übersichtliche) Berichte über Ziele, Maßnahmen, Instrumente, Kosten und Risikopotential vor.
- Verschaffen Sie sich im Einzelgespräch bzw. im Gremium frühzeitig einen Eindruck zum Meinungsbild Ihrer Mit-Geschäftsführer. Vermeiden Sie alles, was den Eindruck erwecken könnte, dass Sie einen „Alleingang” unternehmen.
- Bieten Sie von sich aus Verhandlungsspielräume an.
- Motivieren Sie Ihre Mit-Geschäftsführer dazu, dass Sie ihre jeweiligen Anliegen in vergleichbar sachlicher Form in die Gremiumsarbeit einbringen.