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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer in digitalen Zeiten: Skalierungs-Invest oder schon Betrug?

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

Nur die wenigs­ten Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen aus der Digi­tal-Wirt­schaft ahnen, auf welch schma­lem Haf­tungs­pfad sie sich bewe­gen. Die Gret­chen-Fra­ge heißt: Han­delt es sich noch um ein ska­lier­tes Geschäfts­mo­dell unter Risi­ko­be­din­gun­gen oder bereits um ein Schwin­del­un­ter­neh­men, das rea­lis­ti­scher­wei­se nie in die Gewinn­zo­ne rückt? (vgl. Nr. 1/2018). Rele­vant hier­zu ist ein Grund­satz-Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) aus dem Jahr 2015. Dort heißt es kate­go­risch: „Der Geschäfts­füh­rer haf­tet für alle Schä­den aus einem sog. Schwin­del­un­ter­neh­men” (Urteil v. 14.7.2015, VI ZR 463/14).

Falsch bera­ten ist der Geschäfts­füh­rer, wenn er sei­ne Ver­ant­wor­tung ledig­lich in der ope­ra­ti­ven Füh­rung der Geschäf­te sieht. Die BGH-Rich­ter ver­lan­gen aus­drück­lich, dass sich der Geschäfts­füh­rer auch mit den kal­ku­la­to­ri­schen Grund­la­gen des Geschäfts­mo­dells aus­ein­an­der­setzt. „Offen­sicht­li­che” Fehl­ein­schät­zun­gen rei­chen bereits aus für eine per­sön­li­che Haf­tung. Für den ein oder ande­ren eupho­ri­schen Neu­ling im Geschäft kann das ganz schnell zu einem per­sön­li­chen Desas­ter wer­den. Beson­ders gefähr­det sind aber auch alle die Kol­le­gen, die ledig­lich ihre Res­sort-Ver­ant­wor­tung wahr­neh­men und das „Rech­nen” dem Kauf­mann über­las­sen. Wem sage ich das. Alte Hasen im Geschäft ken­nen in der Regel die Regeln.

Alle Geschäfts­füh­rer müs­sen das Zah­len­werk ihrer GmbH beherr­schen und die Zusam­men­hän­ge rea­lis­tisch beur­tei­len kön­nen. Ver­ein­ba­ren Sie mit den Kol­le­gen Kri­sen-Sze­na­ri­en und rote Lini­en, bei deren Über­schrei­ten kon­kre­te Maß­nah­men ein­ge­lei­tet wer­den müs­sen. Fehlt Con­trol­ling-Wis­sen, hilft nur exter­ne Bera­tung durch einen Zah­len-Pro­fi mit Bran­chen-Erfah­rung – z. B. durch den Steu­er­be­ra­ter oder den Exper­ten vom Branchenverband.

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