2. Chance: So bleibt die Firma für Mitarbeiter interessant + Kommunale GmbH: Totale Gehalts-Transparenz – hier: Schleswig Holstein + Abberufen und gekündigt: So bleibt wenigstens der Firmenwagen + Digitalisierung: Neue Möglichkeiten für den Handel/Einzelhandel + Personalkosten: Für (Nacht-) Zuschläge gilt der Mindestlohn + Geschäftsführer privat: BFH deckelt doppelte Haushaltsführung + Personalbüro: Mini-Job-Zentrale vereinheitlicht Personalabfrage – hilfreiche Checkliste + GmbH Steuern: Verlustregelung kommt auf den Prüfstand
BISS … die Wirtschaft-Satire
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Freiburg, 6. Oktober 2017
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
„man trifft sich immer zweimal im Leben”. Das gilt für alle Lebenslagen, auch und ganz besonders für´s Geschäft. So gesehen ist ein keine gute Taktik, einen Mitarbeiter, der von sich aus kündigt und eine neue berufliche Herausforderung sucht, ohne Würdigung seiner Tätigkeit und ohne ein Angebot für eine Wiedereinstellung gehen zu lassen.
Neueste Zahlen belegen, wie richtig und wichtig eine solche nachvertragliche Wertschätzung in der Praxis sein kann. So meldet etwa die Monster-Stellenbörse ein spürbar steigendes Interesse an Wiedereinstellungen. Sie können noch mehr tun, damit der Mitarbeiter Ihr Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber in Erinnerung behält. Nutzen Sie die Zeit bis zum Ausscheiden für ein offenes und ehrliches Gespräch – über seine Wechselgründe, über Fehler, die ihm aufgefallen sind, über mögliche Verbesserungen und last not least über sich selbst. Es lohnt, auch den Mitarbeiter zu hören, der wegen dem Job gekommen ist und wegen seinem Vorgesetzten bzw. wegen Ihnen als Chef geht. So viel Rückrat muss heutzutage sein, wenn gute Mitarbeiter Ihnen als Arbeitgeber eine zweite Chance geben sollen.
Kommunale GmbH: Totale Gehalts-Transparenz – hier: Schleswig Holstein
Als erstes Bundesland hat Schleswig-Holstein eine nahezu flächendeckende Transparenz für die Gehälter der in den kommunalen Gesellschaften angestellten Geschäftsführer eingeführt. Das sog. Transparenzregister (offiziell: „Vergütungsoffenlegung”) wird vom Finanzministerium des Landes geführt und ist auf den Internet-Seiten des Ministeriums für jedermann einsehbar. Auffällig: In den kommunalen GmbHs wird zum Teil deutlich weniger verdient als in der Privatwirtschaft. Insbesondere in den Bereichen Kultur und Soziales ist ein deutliches Gefälle erkennbar. Zur Website des Finanzministeriums > Hier anklicken
Dennoch: Über Nachwuchssorgen müssen sich die kommunalen Arbeitgeber bislang noch nicht machen. Freie Stellen können in der Regel ohne Übergangslösung oder Vakanzen sofort neu besetzt werden. Sollte es dennoch einmal zu einem Personalengpass kommen, kann das im Notfall auf Kosten der Qualifikation bzw. der Performance des Stellenbewerbers gelöst werden. Etwa aus der 2. oder sogar 3. Reihe des eigenen Unternehmens oder aus dem politischen Umfeld. Insofern ticken hier völlig andere Verhältnisse als in der Privatwirtschaft. Hier einige Zahlen: Der Durchschnittsverdienst eines Geschäftsführers im Bundes- bzw. Landesdienst liegt bei 200.000 EUR. In den Bereichen Kultur und Soziales liegt das Durchschnittsgehalt bei 90.000 EUR. Die Chefin der Berliner Verkehrsbetriebe verdient mit 447.000 EUR nicht schlecht. Die Chefin der Berliner Stadtreinigungsbetriebe bezieht 262.000 EUR. Allerdings: Die meisten kommunalen GmbHs gibt es tatsächlich auf untergeodneter Ebene. Da wird nur in den Bereichen Energie/Verkehr/Entsorgung einigermaßen verdient. Die meisten Geschäftsführer der kommunalen GmbHs backen kleinere Brötchen.
Abberufen und gekündigt: So bleibt wenigstens der Firmenwagen
Laut Rechtsprechung der Arbeitsgerichte (so z. B. AG Frankfurt a. M., Urteil v. 3.11.2004, 11 Sa 648/03, dazu kritisch: BAG, Urteil v. 21.3.2012, 5 AZR 651/10) muss ein Arbeitnehmer bei seiner Freistellung den Firmenwagen in der Regel herausgeben. Das gilt auch für den Geschäftsführer einer GmbH, sofern im Anstellungsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Eine entsprechende Formulierung gehört in den Anstellungsvertrag jedes Fremd-Geschäftsführers. Auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist diese Formulierung im Vertrag zu empfehlen. Und zwar für den Fall, dass Sie Ihre GmbH verkaufen und danach für eine Übergangszeit auf der Grundlage Ihres Anstellungsvertrages in der verkauften GmbH weiterarbeiten wollen. Ebenfalls möglich: Sie vereinbaren im Anstellungsvertrag, dass Sie den Firmenwagen beim Ausscheiden zum Buchwert übernehmen oder in den Leasingvertrag einsteigen.
Formulierungen im Anstellungsvertrag:
- Für den Fall einer möglichen Abberufung sollten Sie folgende Formulierung in Ihrem Anstellungsvertrag haben: „Im Falle einer Freistellung oder einer außerordentlichen Kündigung kann der Geschäftsführer den Firmenwagen bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nutzen“.
- Mit dieser Formulierung sichern Sie sich mit dem Ausscheiden einen zusätzlichen geltwerten Vorteil: „Der Geschäftsführer ist bei seinem Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft berechtigt, den Firmenwagen zum Buchwert zu übernehmen”.
Digitalisierung: Neue Möglichkeiten für den Handel/Einzelhandel
Strukturwandel und Innovationen – auf Digitaldeutsch: Disruptive Geschäftsmodelle – betreffen alle Branchen, ganz besonders Handel und Einzelhandel. Neueste Zahlen alarmieren: Bis zu 60 % aller Läden im Einzelhandel stehen bis 2020 zur Disposition. Mögliche Digital-Lösung für den Einzelhandel: „Kuriere holen Waren bei den Einzelhändlern, die der Plattform „Postmates” angeschlossen sind, ab und liefern sie direkt bei den Kunden ab, der dann keine Tüten mehr schleppen muss”. Die Analysten-Bewertung der Geschäftsidee des deutschen StartUp-Gründers Bastian Lehmann lässt hoffen – jedenfalls setzt der Einzelhandel in den USA auf diese Digital-Lösung und er scheint damit die Bedürfnisse vieler Kunden zu treffen – Shoppen, Beratung, Anfassen und einen zuverlässigen Lieferservice ohne Zeitverlust und Warten müssen.
Personalkosten: Für (Nacht-) Zuschläge gilt der Mindestlohn
Zuschläge für Nachtarbeit müssen Sie ab sofort auf der Grundlage der für Ihre Branche geltenden Mindestlohnvorschriften (Stundenlöhne) berechnen (BAG, Urteil v. 20.9.2017, 10 AZR 171/16).
Geschäftsführer privat: BFH deckelt doppelte Haushaltsführung
Geschäftsführer, die für eine Zeit auswärts arbeiten und vor Ort eine Wohnung anmieten, können die Kosten dafür bei der Steuer ansetzen. Dabei gilt nach neuester Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH): Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sind notwendig, soweit sie sich für eine Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 qm bei einem ortsüblichen Mietzins für eine nach Lage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung (Durchschnittsmietzins) ergeben (BFH, Urteil v. 12.7.2017, VI R 42/15).
Personalbüro: Mini-Job-Zentrale vereinheitlicht Personalabfrage
Wer Mini-Jobber (459-Euro-Kräfte) beschäftigt, muss diese an die Mini-Job-Zentrale melden. Dazu gibt es jetzt einen einheitlichen Personalfragebogen, mit dem Sie diese Meldung vornehmen können und der auch zur Ablage in der Personalakte geeignet ist. Das Muster gibt es im Internet unter > Checkliste Personalfragebogen.
GmbH Steuern: Verlustregelung kommt auf den Prüfstand
Erneut lässt das Finanzgericht Hamburg eine Regelung zur steuerlichen Anerkennung von Verlusten im Falle eines Anteilskaufs vom Bundesverfassungsgericht prüfen. Diesmal geht es um die Regelung, wonach der Verlustvortrag entfällt, wenn innerhalb von 5 Jahren mehr als 50 % der Anteile einer GmbH erworben werden (FG Hamburg, Urteil v. 29.8.2017, 2 K 245/17).
Eine informative Lektüre wünscht
Lothar Volkelt
Herausgeber + Chefredakteur Geschäftsführer-Fachinformationsdienst