Bis vor einigen war der Beirat im Unternehmen in den meisten Fällen als Instrument zur Kontrolle der Geschäftsführung eingesetzt und entsprechend im Gesellschaftsvertrag verankert. Unterdessen …hat sich das Image des Beirats komplett verändert. Die Gesellschafter nutzen den Beirat zunehmend zur Beratung, als externen Ideengeber und als Instrument zur Vernetzung des Unternehmens in den für den Geschäftsbetrieb relevanten sozialen und wirtschaftlichen Institutionen und Gruppen. Zum Beispiel durch die Besetzung des Beirats
- mit Experten (Senior-Ingenieure, Marketing-Spezialisten, Mitglieder aus Forschungseinrichtungen),
- mit Finanz-Beratern (Finanzierungs-Szene, Banker, Fond-Manager),
- mit Netzwerkern (z. B. Uni-Professoren für die Personal-Akquise, IHK- oder Verbandsvertreter, PR-Spezialisten und Multiplikatoren),
- mit wichtigen Zulieferern und Kunden oder
- mit externen freiberuflichen Beratern (Juristen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater).
In der Regel wird der Beirat zwar nur für eine bestimmte Dauer eingesetzt (5 Jahre). Ist die Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern, der Geschäftsführung und den Mitgliedern des Beirats aber erst einmal eingespielt, gibt es in der Regel keinen Grund für eine Änderung der Zusammensetzung bzw. für die Abberufung einzelner Personen bzw. die Berufung neuer Mitglieder. Der Beirat altert mit der Geschäftsführung. Das kann schon innerhalb weniger Jahre in besonders dynamischen zu ernsthaften Problemen führen.
In der Praxis häufen sich unterdessen die Fälle, in denen die Nachfolgeregelung durch ein Eigeninteresse des Beirats erschwert wird. Darüber hinaus nutzen viele Senior-Gesellschafter-Geschäftsführer den Beirat dazu, weiterhin entscheidenden Einfluss auf die operativen Geschicke im Unternehmen zu nehmen. Ein Senior-Kollege formulierte das jüngst auf einem ERFA-Treffen zwischen Senioren und Junioren drastisch: „Da muss man auch mal loslassen können und auch die alte Garde im Beirat auswechseln und durch Vertrauenspersonen des Juniors ersetzen“.
Lösung: Wie für die Nachfolge-Planung sollten Sie auch hier rechtzeitig die Weichen stellen und den Gesellschaftern und Beiräten rechtzeitig signalisieren, dass diese Funktionen nicht auf Lebensarbeitszeit und womöglich noch danach vergeben sind. Prüfen Sie anhand der vertraglichen Grundlagen (Gesellschaftsvertrag, Beiratsordnung), ob und welche Änderungen notwendig sind (Aufgabenstellung: Kontrolle/Beratung, Begrenzung der Amtsdauer, Auswahlverfahren, Qualifikationen).
Loten Sie aus, wie die einzelnen Beiratsmitglieder ihre Aufgabe sehen und wie man sich einen Übergang auf die neue Generation vorstellen kann. Nehmen Sie den Junior/Nachfolger rechtzeitig mit ins Boot, damit er in seinem Umfeld frühzeitig die Fühler nach geeigneten Beiräten ausstreckt. Wichtig ist, dass der Junior den Beirat nicht als Bremse oder als Aufseher empfindet, sondern dass mit dem Übergang der Gesamtverantwortung schon die Grundlagen für eine vertrauliche Zusammenarbeit zwischen den Gremien gelegt wird.