Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat jetzt entschieden, dass der Leerkäufer von Dividendenpapieren, die 1990 … im Rahmen von Cum-Ex-Geschäften gehandelt wurden, hat mangels wirtschaftlichen Eigentums an den Papieren keinen Anspruch auf Anrechnung von Körperschaft- und Kapitalertragsteuer (FG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2016, 6 K 1544/11 K AO).
Damit hat jetzt ein Finanzgericht auch ausdrücklich zu der Frage des wirtschaftlichen Eigentums Stellung bezogen. Zwar wird der BFH erst endgültig in der Sache entscheiden. Bis dahin dürfte allerdings noch einige Zeit vergehen, so dass in zahleichen bereits veranlagten Steuerfällen Verjährung eintreten könnte. Damit löst sich (wieder einmal) ein strittiges Steuerproblem durch Aussitzen (vgl. zuletzt Nr. 24 + 46/2016).