Derzeit werden immer wieder Kollegen von den Wirtschafts-Redaktionen ihrer regionalen Tageszeitungen und Medien angefragt. Was halten Sie vom neuen US-Präsidenten Donald Trump und dessen wirtschaftspolitischen Plänen? Dabei ist eine polarisierende Darstellung verständliches Anliegen der Medien. Aber: Als Geschäftsführer tun Sie sich und insbesondere Ihrer Firma also nicht unbedingt einen Gefallen, wenn Sie sich in der Öffentlichkeit und in diesem Umfeld – wie auch immer – positionieren (lassen).
Aus PR-Sicht sind zwei Dinge wichtig: … 1. Machen Sie deutlich, dass Ihr O‑Ton nur veröffentlicht werden darf, wenn es sich tatsächlich um den von Ihnen autorisierten O‑Ton handelt. 2. Legen Sie Wert darauf, dass Sie vor Veröffentlichung den gesamten Kontext zur Kenntnis erhalten – also den gesamten Themenbeitrag. Verlassen Sie sich dabei nicht auf mündliche Verabredungen (E‑Mail-Protokoll). Lehnt die Redaktion Ihr Anliegen ab, sollten Sie keine Zustimmung zu einer Veröffentlichung geben. Wichtig ist , dass Sie keine unüberlegten persönlichen, emotionalen Urteile zum Besten geben, sondern dass Sie jederzeit auf der geschäftlichen, fundierten Sachebene bleiben. Verweisen Sie im Konfliktfall darauf, dass Sie auf einer Gegendarstellung bestehen werden (vgl. Nr. 49/2015).