VW-PR-GAU: Das kann Ihnen nicht passieren + GmbH-Berater: Die Hidden Champions der Beraterszene + Geschäftsführer im Großhandel: Gehälter auf gutem Niveau + Weihnachtsfeier: Bleiben Sie unter der 110-EURO-Grenze + GmbH-Verkauf: Die Gesellschafterliste ist bindend + Mitarbeiter: Aushändigen einer Kündigung + BISS …
Der Volkelt-Brief 49/2015 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg 4. Dezember 2015
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
„steht Ihr Unternehmen erst einmal im Fokus der Öffentlichkeit, lässt sich nichts mehr verheimlichen“. So die Erkenntnis der meisten Unternehmer und Geschäftsführer, die wir zum VW-Krisen-Management befragt haben. Hatte der Vorstand zunächst noch dementiert, dass auch andere Modelle (Porsche, Audi Q7, Touareg) mit Manipulations-Software unterwegs sind, musste er das wenige Tage später als Falschaussage korrigieren. Vertrauensbildung sieht anders aus (vgl. dazu auch Nr. 40/2015).
Wird über Ihr Unternehmen falsch berichtet, können Sie eine Unterlassung durchsetzen und eine Gegendarstellung verlangen. Danach kann jede Person und Firma, die von einer in den Medien verbreiteten Tatsachenbehauptung betroffen ist, ihre eigene abweichende Darstellung des Sachverhalts im selben Medium kostenlos veröffentlichen. Die Gegendarstellung darf nur Tatsachenbehauptungen und keine Meinungsäußerungen enthalten. Sie ist vom Geschäftsführer schriftlich zu verlangen, muss persönlich unterzeichnet und spätestens 3 Monate nach der beanstandeten Berichterstattung verlangt werden. Dabei soll die Gegendarstellung nicht umfangreicher als die beanstandete Berichterstattung sein.
GmbH-Berater: Die Hidden Champions der Beraterszene
Die Wissenschaftliche Gesellschaft für Management und Beratung (WGMB) zeichnet regelmäßig die besten (kleineren) Berater und Beratungsfirmen aus der 2. Reihe aus. Damit will die Gesellschaft gute bis beste Leistungen (Hidden Champions) prämieren. Nebeneffekt: Damit haben auch kleinere Beratungsfirmen die Chance, sich in einem Markt, der von immer weniger großen Beratungs-Konzernen (Ernest & Young, PWC, KPMG, Freshfields, Roland Berger, McKinsey) beherrscht wird, einen Namen zu machen.
In der Tat haben die Gesellschafter und Geschäftsführer zahlreicher mittelständischer Unternehmen kein oder nur wenig Vertrauen in die großen Berater-Maschinerien. Auch gibt es zunehmend Bedenken, dass sich diese externen Berater zu stark in die gewachsenen Strukturen einmischen, Firmen-Spezifika und Marktbesonderheiten nicht kennen und berücksichtigen und den Firmen lediglich Standard-Konzepte aufstülpen. Im Extrem geht das so weit, dass Beratungsfirmen versucht haben, ihr Personal ins Management der beratenden Firma zu implementieren und dort Eigeninteressen verfolgen – so z. B. zuletzt die US-Beratungsfirma Alix (vgl. Nr. 37/2013). Insgesamt wurden für diese Studie 469 Führungskräfte aus unterschiedlichen Branchen befragt.
Hier die Namen der insgesamt 14 ausgezeichneten Beraterfirmen: Barkawi Management Consultants, Batten & Company, Berylls Strategy Advisors, Homburg & Partner, Horvát & Partners, InfrontConsulting & Management, Kerkhoff Consulting, M2P Consulting, ROI Management Consultants, Solon Management Consulting, Staufen, The Advisory House, TMG Consultants, undconsorten. Zusätzliche Information zu den einzelnen Beratungsbereichen und zu den jeweiligen Spezialisierungen (Führung, Organisation, Marketing, Vertrieb usw.) gibt es auf der Homepage der WGMB > https://wgmb.org.
Geschäftsführer im Großhandel: Gehälter auf gutem Niveau
Die BBE-Media hat die neuesten Zahlen zur Geschäftsführer-Vergütung vorgelegt. Heute nehmen wir die Zahlen für Großhandel-GmbHs etwas genauer unter die Lupe. Im Vergleich zum Vorjahr fällt auf:
- Die Gehalts-Entwicklung stellt sich sehr unterschiedlich dar. Unseres Erachtens ist die laut BBE festgestellte starke Abwärtsentwicklung in einigen Bereichen (Import/Export, Lebensmittel) so nicht nachzuvollziehen. Wir gehen davon aus, dass sich bei einer kleinen Datenbasis bereits einige Abweichungen bei wenigen großen Firmen deutlich auf das Gesamtergebnis auswirken.
- Nimmt man den (gewichteten) Großhandels-Durchschnitt gibt es in der Gesamtsicht einen leichten Abwärtstrend. Das Durchschnitts-Festgehalt sank 2015 im Durchschnitt von 129.000 € (2014) auf jetzt 127.000 €. Das ist eine Abweichung gegenüber 2014 um – 1,6 %.
- Die durchschnittlich im Großhandel gezahlte Tantieme lag nahezu unverändert bei ca. 27.000 €.
Dennoch ergibt sich aus den BBE-Zahlen ein Trend für 2015: Gegenüber dem Vorjahr gibt es einen kleinen und kaum merklichen Abwärtstrend. Das Gesamt-Niveau bleibt dennoch zufrieden stellend bis gut. Das deckt sich auch mit unseren Erfahrungen und den Gesprächen mit den Kollegen. Hier die aktuellen Vergleichszahlen zur Gesamtvergütung der Geschäftsführer in einigen ausgewählten Großhandels-Bereichen:
Großhandel | Gehalt 2014/2015 | Gehalt 2013/2014 | Differenz |
Büro/EDV | 179.000 € | 178.000 € | + 0,5% |
Elektro/Sanitär/Heizung | 177.000 € | 178.000 € | - 0,6 % |
Maschinen/Anlage | 173.000 € | 152.000 € | + 13,8 % |
Metall/Werkzeuge | 168.000 € | 178.000 € | - 5,7 % |
Textil/Leder/Sport | 158.000 € | 157.000 € | + 0,6 % |
Technischer Großhandel | 158.000 € | 152.000 € | + 3,9 % |
Baustoffe | 151.000 € | 130.000 € | + 16,1 % |
Gesundheitswesen | 149.000 € | 153.000 € | - 2,7 % |
Chemische Produkte | 148.000 € | 146.000 € | + 1,3 % |
Import/Export | 139.000 € | 156.000 € | - 10,9 % |
Lebensmittel/Getränke | 123.000 € | 150.000 € | - 18,0 % |
Handelsvertretung | 120.000 € | 126.000 € | - 4,8 % |
Beträge auf volle Tausend gerundet. Quellen: BBE Media Gehaltsumfrage 2014/2015, eigene Analysen
Weihnachtsfeier: Bleiben Sie unter der 110-EURO-Grenze
Seit 1.1.2015 bleiben Zuwendungen für Betriebsveranstaltungen (auch: Weihnachtsfeier) bis zu einem Betrag von 110 € (inkl. MWSt) steuer- und sozialversicherungsfrei. Dabei handelt es sich um einen Freibetrag (§ 19 EStG).
GmbH-Verkauf: Die Gesellschafterliste ist bindend
Bei Streitigkeiten um die rechtmäßige/unrechtmäßige Übertragung eines GmbH-Anteils orientieren sich die Gerichte verstärkt an der Eintragung in der Gesellschafterliste gemäß § 40 GmbH-Gesetz. Jüngstes Beispiel: Eine Gesellschafterin hatte ihren Anteil auf die Kinder übertragen – mit der Option auf Rückübertragung im Todesfall. Der Sohn verstarb, war aber unterdessen in der Gesellschafterliste als Gesellschafter eingetragen. Auch mit Einstweiliger Verfügung gelang es der Mutter-Gesellschafterin nicht, das Stimmrecht aus dem Anteil des Sohnes vor einer gerichtlichen Feststellung der Rückübertragung zu übernehmen – und dass, obwohl wichtige und eilige Gesellschafterbeschlüsse für die GmbH anstanden (OLG München, Beschluss vom 17.7.2015, 14 W 1132/15).
Mitarbeiter: Aushändigen einer Kündigung
Für eine wirksame Kündigung genügt es, wenn Sie dem Mitarbeiter im Personalgespräch die Kündigung mündlich erklären und wenn der Gekündigte das Kündigungsschreiben entgegennimmt. Verweigert er das, genügt es, wenn Sie die Kündigung neben ihn auf den Tisch legen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.3.2015, 2 AZR 283/14).
Mit besten Grüßen Ihr
Lothar Volkelt
Herausgeber + Chefredakteur