Wer glaubt, Richter könnten Facebook (FB) – Einträge nicht lesen oder interpretieren, muss umdenken. In einem Kündigungsfall um Beleidigungen eines Vorgesetzten auf der Facebook-Chronik eines Mitarbeiters machte sich das Gericht die Mühe, die verwendeten Emoticons (Hier: „Bärenkopf“ oder „Monkey-Face“) im Kontext zu lesen. Ergebnis: Auch die spezielle FB-Kommunikations-Symbolik kann den Tatbestand der Beleidigung erfüllen und damit Grund für eine ordentliche oder sogar außerordentliche Kündigung sein (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.6.2016, 4 Sa 5/16). …
Das Urteil sollte ein echter Warnschuss für alle Mitarbeiter sein, die glauben, auf Facebook den Frust über ihre Mitarbeiter, ihren Vorgesetzten oder – ganz allgemein – über ihren Arbeitgeber auslassen zu müssen. Vorteil für den Arbeitgeber: Nach dieser Rechtsprechung können Sie erwarten, dass sich das Arbeitsgericht ernsthaft mit unflätigen oder beleidigenden Äußerungen auch in verschlüsselter Form auseinandersetzen muss.