Achtung: Wenn das Gehalt des GmbH-Geschäftsführers – aus welchen Gründen auch immer – gekürzt wird und für den Geschäftsführer eine Pensionsrückstellung gebildet wird, dann muss diese entsprechend gekürzt werden. Die steuerlich zulässige Höhe der Pensionszusage muss sich nach der Höhe des tatsächlich gezahlten Gehalts ausrichten (FG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2015, 6 K 4456/13 K). Ganz praktische Auswirkungen hat das, wenn das Finanzamt z. B. nach einer längeren wirtschaftlichen Krise der GmbH eine Gehaltskürzung durchsetzt, indem die Überbezahlung einfach als verdeckt Gewinnausschüttung nachträglich versteuert wird. Nach diesem Urteil müssen diese Geschäftsführer jetzt auch damit rechnen, dass zusätzlich auch die dann überhöhten Zuführungen zur Pensionsrückstellung auch noch nachträglich aufgelöst werden – ebenfalls mit zusätzlichen Steuern für die GmbH.…
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Gehaltsverzicht: Finanzämter kassieren bei der GmbH
Damit steigt der Druck auf alle Gesellschafter-Geschäftsführer, deren GmbH eine gewisse Zeit schwächelt. Wir raten: Vereinbaren Sie zunächst einen Gehaltsverzicht, eventuell mit einer Besserungsoption, wonach das Gehalt nach einer Gesundung der GmbH dem Geschäftsführer nachgezahlt wird. Dauert die Krise länger (3 Jahre) oder muss das Gehalt drastisch gekürzt werden (im Urteilsfall von 12.5000 EUR monatlich auf 2.100 monatlich), sollte der Steuerberater die Zuführungen zur Pensionsrückstellung entsprechend kürzen. Damit vermeiden Sie eine zusätzliche Liquiditätsbelastung in der GmbH-Krise durch Steuernachzahlungen.