Kategorien
Volkelt-Briefe

Gehaltsverzicht: Finanzämter kassieren bei der GmbH

Ach­tung: Wenn das Gehalt des GmbH-Geschäfts­füh­rers – aus wel­chen Grün­den auch immer – gekürzt wird und für den Geschäfts­füh­rer eine Pen­si­ons­rück­stel­lung gebil­det wird, dann muss die­se ent­spre­chend gekürzt wer­den. Die steu­er­lich zuläs­si­ge Höhe der Pen­si­ons­zu­sa­ge muss sich nach der Höhe des tat­säch­lich gezahl­ten Gehalts aus­rich­ten (FG Düs­sel­dorf, Urteil vom 10.11.2015, 6 K 4456/13 K). Ganz prak­ti­sche Aus­wir­kun­gen hat das, wenn das Finanz­amt z. B. nach einer län­ge­ren wirt­schaft­li­chen Kri­se der GmbH eine Gehalts­kür­zung durch­setzt, indem die Über­be­zah­lung ein­fach als ver­deckt Gewinn­aus­schüt­tung nach­träg­lich ver­steu­ert wird. Nach die­sem Urteil müs­sen die­se Geschäfts­füh­rer jetzt auch damit rech­nen, dass zusätz­lich auch die dann über­höh­ten Zufüh­run­gen zur Pen­si­ons­rück­stel­lung auch noch nach­träg­lich auf­ge­löst wer­den – eben­falls mit zusätz­li­chen Steu­ern für die GmbH.…

Damit steigt der Druck auf alle Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, deren GmbH eine gewis­se Zeit schwä­chelt. Wir raten: Ver­ein­ba­ren Sie zunächst einen Gehalts­ver­zicht, even­tu­ell mit einer Bes­se­rungs­op­ti­on, wonach das Gehalt nach einer Gesun­dung der GmbH dem Geschäfts­füh­rer nach­ge­zahlt wird. Dau­ert die Kri­se län­ger (3 Jah­re) oder muss das Gehalt dras­tisch gekürzt wer­den (im Urteils­fall von 12.5000 EUR monat­lich auf 2.100 monat­lich), soll­te der Steu­er­be­ra­ter die Zufüh­run­gen zur Pen­si­ons­rück­stel­lung ent­spre­chend kür­zen. Damit ver­mei­den Sie eine zusätz­li­che Liqui­di­täts­be­las­tung in der GmbH-Kri­se durch Steuernachzahlungen.

Schreibe einen Kommentar