Das Bundesarbeitsgericht hat entscheiden, dass Leiharbeitnehmer bei der Anwendung der Mitbestimmung (ab 8.000 Mitarbeiter werden Aufsichtsräte nach dem Delegierten-Wahlverfahren gewählt) mitzählen (BAG, Beschluss vom 4.11.2015, 7 ABR 42/13). …
Immer noch nicht einheitlich ist die Sichtweise der Arbeitsgerichte in Sachen Kündigungsschutz und Leiharbeiter. Allerdings sollten Sie im Einzelfall beachten, dass einzelne Arbeitsgerichte eingesetzte Leiharbeitnehmer bei der Berechnung der 10-Mitarbeiter-Schwelle mitzählen. Hier sind Sie gut beraten, wenn Sie vor einer Kündigung zunächst eine auf Dauer angelegte Leiharbeit beenden (so z. B. BAG, Urteil vom 24.1.2013, 2 AZR 140/12).