Auf ein aktuelles Datenschutzproblem weist unser IT-Experte Stefan Schwab hin. Es geht um sog. personalisierte E‑Mail-Adressen, wie sie unterdessen in fast allen Unternehmen eingeführt sind. Beispiel: Lothar.Volkelt@GmbH-GF.de. Genau genommen dürfen Unbefugte – und das sind Sie bzw. der Vorgesetzte oder die IT-Abteilung – E‑Mails, die an eine solche Adresse verschickt werden, nur mit Zustimmung des jeweiligen Mitarbeiters einsehen. Problematisch ist das z. B. bei der Urlaubsvertretung, wenn keine automatische Weiterleitung eingerichtet ist. …
Alle E‑Mails, die dort eingehen, unterliegen dem Datenschutz und dürfen von Niemandem außer dem Empfänger eingesehen werden. Was tun, ohne gegen den Datenschutz zu verstoßen? Für die bevorstehenden Urlaubsvertretungen empfehlen wir, die Mitarbeiter auf die Weiterleitungs-Funktion zu verweisen und diese als Regellösung für die Urlaubsabwesenheit vorzugeben. Mitarbeiter, die dem nicht zustimmen, sollten dazu verpflichtet werden, in der Abwesenheitsbenachrichtigung ausdrücklich darauf zu verweisen, dass diese E‑Mail nicht weitergeleitet und damit nicht bearbeitet werden kann.