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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer brauchen juristisches Beurteilungsvermögen

10 der 50 größ­ten US-Fir­men wer­den von Juris­ten geführt. Trend: … wei­ter stei­gend (vgl. Nr. 38/2010). Ähn­lich die Ten­denz in Deutsch­land. Auch hier sind es grö­ße­re Unter­neh­men, die Juris­ten in den obe­ren Eta­gen ein­stel­len. Etwas anders sieht es im Mit­tel­stand aus. Die meis­ten Geschäfts­füh­rer stam­men aus prak­ti­schen Beru­fen (Inge­nieu­re, Betriebs­wir­te, Infor­ma­ti­ker, Mar­ke­ting-Exper­ten usw.). Aber auch hier gilt: Geschäfts­füh­rungs-Ent­schei­dun­gen müs­sen immer stär­ker juris­tisch fun­diert sein.

Fakt ist: Das Haf­tungs-Risi­ko für Geschäfts­füh­rer steigt. Wir berich­ten an die­ser Stel­le regel­mä­ßig – so z. B. zum Fall Thys­sen (Nr. 19/2014), zu Gaf­fel (Nr. 3/2014) oder Deut­sche Bank (Nr. 10/2014). Es sind nicht nur Steu­er- oder Sozi­al­ver­si­che­rungs­an­sprü­che oder Feh­ler im Insol­venz­ver­fah­ren, die für den Geschäfts­füh­rer zum Risi­ko wer­den. Immer öfter sind es die Gesell­schaf­ter selbst, die ihre Geschäfts­füh­rer für ver­meint­li­che Ver­mö­gens­schä­den in die Haf­tung nehmen.

Recht­lich kom­pli­zier­te Ent­schei­dungs-Sach­ver­hal­te müs­sen grund­sätz­lich vor­her juris­tisch geprüft wer­den (Zukäu­fe, Fusio­nen, Bau­vor­ha­ben, Kün­di­gun­gen, Geneh­mi­gun­gen usw.). Immer belieb­ter ist fol­gen­des Modell: Sol­len alle juris­ti­sche Rah­men­be­din­gun­gen grund­sätz­lich über­ar­bei­tet wer­den (z. B. ein­mal im Jahr die AGB, alle Ver­trags­mus­ter, Betriebs­ver­ein­ba­rung, Geschäfts­ord­nung usw.) wird für eine befris­te­te Zeit (3 Mona­te) ein Rechts­an­walt als Jus­ti­ti­ar ein­ge­stellt. Das ist in der Regel deut­lich güns­ti­ger als die Ein­schal­tung einer exter­nen Kanzlei.

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