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Volkelt-Briefe

Mindestlohn: Mehr Prüfer, mehr Dokumentationspflichten – was tun?

Mit dem Min­dest­lohn wird auch die Prü­fungs­in­ten­si­tät stei­gen. Der Zoll wird zum 1.1.2015 um 1.600 Stel­len auf­ge­stockt. Das ist aber längst nicht die ein­zi­ge Neue­rung in Sachen Betriebs­prü­fung Löh­ne und Sozi­al­ver­si­che­rung. Zum einen – wir hat­ten dar­über bereits berich­tet – wird die Deut­sche Ren­ten­an­stalt ins­be­son­de­re klei­ne­re Unter­neh­men in Sachen Künst­ler­so­zi­al­bei­trä­ge (vgl. Nr. 34/2014) ins Visier neh­men. Zum ande­ren wird der Zoll in Zukunft zusätz­li­che Doku­men­ta­tio­nen einfordern.

Dabei geht es in ers­ter Linie um die Arbeits­stun­den der Mit­ar­bei­ter. Arbeit­ge­ber sol­len dann dazu ver­pflich­tet wer­den, jeder­zeit alle geleis­te­ten Arbeits­stun­den pro Mit­ar­bei­ter lücken­los zu doku­men­tie­ren. Für Betrie­be, die ein Zeit­er­fas­sungs­sys­tem ein­set­zen, ist das kein Pro­blem. Für vie­le klei­ne­re Unter­neh­men, die dar­auf bis­her auf die Stun­den­er­fas­sung ver­zich­ten, wird das zu einem enor­men zusätz­li­chen Auf­wand. Was tun?

Noch sind die Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen des Zoll zur Durch­füh­rung der Min­dest­lohn-Prü­fung noch nicht umge­setzt. Sie müs­sen aber davon aus­ge­hen, dass ins­be­son­de­re die Arbeit­zei­ten von 450 EUR-Kräf­ten noch inten­si­ver als bis­her geprüft wer­den. Dazu wird die Vor­la­ge von Arbeits­plä­nen ver­langt. Für die­se Unter­la­gen besteht dann eine Auf­be­wah­rungs­ver­pflich­tung über 10 Jah­re (hier: Arbeits­an­wei­sun­gen, die für das Ver­ständ­nis der Buchführung/Lohnbuchhaltung wich­tig sind). Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden

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