Jetzt hat auch der Bundesrat dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zugestimmt. Damit wird es ab 1.1.2015 zu verstärkten Kontrollen bei den Unternehmen kommen, ob und inwieweit Beiträge zur Künstlersozialversicherung korrekt angemeldet und abgeführt wurden (Zustimmung des Bundesrats zum Gesetz vom 11.7.2014).
Die Kontrollen werden von der Deutschen Rentenversicherung (DR) durchgeführt. Unternehmen mit mehr als 19 Beschäftigten sollen alle vier Jahre mindestens einmal überprüft werden. Von den Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten sollen jedes Jahr mindestens 40 % kontrolliert werden. Damit macht die DR ihre Androhung wahr, kleinere Unternehmen in Zukunft so gut wie flächendeckend zu prüfen. Vgl. dazu unsere Hinweise aus Nr. 29/2014.