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Volkelt-Briefe

Künstlersozialabgabe: Ab 1.1.2015 wird es ernst für alle kleinere Firmen – was tun?

Jetzt hat auch der Bun­des­rat dem Gesetz zur Sta­bi­li­sie­rung des Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be­sat­zes zuge­stimmt. Damit wird es ab 1.1.2015 zu ver­stärk­ten Kon­trol­len bei den Unter­neh­men kom­men, ob und inwie­weit Bei­trä­ge zur Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung kor­rekt ange­mel­det und abge­führt wur­den (Zustim­mung des Bun­des­rats zum Gesetz vom 11.7.2014).

Die Kon­trol­len wer­den von der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung (DR) durch­ge­führt. Unter­neh­men mit mehr als 19 Beschäf­tig­ten sol­len alle vier Jah­re min­des­tens ein­mal über­prüft wer­den. Von den Unter­neh­men mit weni­ger als 20 Beschäf­tig­ten sol­len jedes Jahr min­des­tens 40 % kon­trol­liert wer­den. Damit macht die DR ihre Andro­hung wahr, klei­ne­re Unter­neh­men in Zukunft so gut wie flä­chen­de­ckend zu prü­fen. Vgl. dazu unse­re Hin­wei­se aus Nr. 29/2014.

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