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Volkelt-Briefe

Haftung: So schützen Sie Ihre Mitarbeiter auf Betriebsveranstaltungen

Vor­sicht, wenn Sie mit einer Incen­tiv-Ver­an­stal­tung (Adven­ture, Bun­gee-Jum­ping, usw.) einen aus­ge­wähl­ten Kreis von Mit­ar­bei­tern (die „bes­ten Ver­trieb­ler“, Ser­vice-Teams o. ä.) beloh­nen wol­len. Durch die Berufs­ge­nos­sen­schaft sind ver­si­che­rungs­tech­nisch nur Ver­an­stal­tun­gen abge­deckt, an denen alle Mit­ar­bei­ter teil­neh­men (LSG Hes­sen, Urteil vom 29.4.2014, L 3 U 125/13).

Mit die­sem Urteil ist ein­deu­tig klar: Unfall­ver­si­che­rungs­schutz besteht nur, wenn die Gemein­schafts­ver­an­stal­tung des Betrie­bes allen Mit­ar­bei­tern offen steht: „Der betrieb­li­che Aus­flug einer klei­nen Grup­pe ist nicht ver­si­chert“. Da hel­fen nur 2 Maß­nah­men. Schrei­ben Sie Betriebs­ver­an­stal­tun­gen immer so aus (Ein­la­dung, E‑Mails), dass kein Mit­ar­bei­ter aus­ge­schlos­sen wird – die Ver­an­stal­tung also für alle offen steht. Wol­len Sie die Incen­tiv-Ver­an­stal­tung nur für einen pri­vi­le­gier­ten Kreis von Mit­ar­bei­tern anbie­ten, soll­ten Sie dafür sor­gen, dass eine zusätz­li­che Ver­si­che­rung besteht. Ent­we­der über den Ver­an­stal­ter des Events oder über eine pri­va­te Zusatz-Gruppen-Unfallversicherung.

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