Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung reichen die Azubi-Vergütungen von 341 EUR im 3. Lehrjahr (Branche: Frisör) bis zu 1.450 EUR im 4. Lehrjahr (Branche: Bau, Straßenbau). Problem: …Immer mehr Jugendliche orientieren sich bei der Berufswahl an der in der Ausbildung gezahlten Vergütung. Rechtlich gesehen steht es Ihnen frei, die Höhe der Ausbildungsvergütung abweichend nach den tariflichen Mindestbestimmungen besser zu bezahlen.
Im Einzelfall ist eine Besserbezahlung vertraglich kein Problem. Stellen Sie sich aber darauf ein, dass das teuer werden kann, wenn Sie jährlich mehrere Auszubildende einstellen. Der Gewöhnungseffekt an bessere Bezahlung lässt sich meist nur schwer umkehren. Zudem sorgen Sie für Verärgerung in der Branche, wenn Sie die Azubi-Vergütung ohne Absprache erhöhen. Sinnvoll ist es, Vergütung und Ausbildungsziel zu koppeln, z. B. indem Sie eine zusätzliche Prämie zum Bestehen der Zwischenprüfung bzw. sonstiger Zwischenziele vereinbaren.