Die Mini-Job-Centrale kommt jetzt den Unternehmen entgegen, die viele Mini-Jobber beschäftigen und Probleme bei der Beschaffung der Anträge auf Freistellung von der Rentenversicherungspflicht haben. …
Hintergrund: Mini-Jobber, die einen 450 € – Job angenommen haben oder die einen bestehenden 400 € – Job auf 401 bis 450 € aufgestockt haben, sind rentenversicherungspflichtig. Ausnahme: Es wird ein Antrag auf Befreiung gestellt. Die Mini-Job-Zentrale hat dazu die Melde-Frist für den Befreiungsantrag bis zum 31.6.2014 verlängert (Mini-Job-Centrale, Newsletter vom 18.3.2914).
Nur mit der Meldung des Antrags des Arbeitnehmers auf Befreiung von der Versicherungspflicht ist sicher gestellt, das der Arbeitnehmer nicht zusätzlich Beiträge zur Rentenversicherung zahlen müssen. Liegt der Mini-Job-Centrale diese Meldung nicht vor, wird es kompliziert. Dann muss ein Antrag bei der Einzugsstelle der Rentenversicherung gestellt und – über ein längeres Verfahren – durchgesetzt werden.