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Mitarbeiter: Fristverlängerung für Meldung von Mini-Jobbern

Die Mini-Job-Cen­tra­le kommt jetzt den Unter­neh­men ent­ge­gen, die vie­le Mini-Job­ber beschäf­ti­gen und Pro­ble­me bei der Beschaf­fung der Anträ­ge auf Frei­stel­lung von der Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht haben. …

Hin­ter­grund: Mini-Job­ber, die einen 450 € – Job ange­nom­men haben oder die einen bestehen­den 400 € – Job auf 401 bis 450 € auf­ge­stockt haben, sind ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig. Aus­nah­me: Es wird ein Antrag auf Befrei­ung gestellt. Die Mini-Job-Zen­tra­le hat dazu die Mel­de-Frist für den Befrei­ungs­an­trag bis zum 31.6.2014 ver­län­gert (Mini-Job-Cen­tra­le, News­let­ter vom 18.3.2914).

Nur mit der Mel­dung des Antrags des Arbeit­neh­mers auf Befrei­ung von der Ver­si­che­rungs­pflicht ist sicher gestellt, das der Arbeit­neh­mer nicht zusätz­lich Bei­trä­ge zur Ren­ten­ver­si­che­rung zah­len müs­sen. Liegt der Mini-Job-Cen­tra­le die­se Mel­dung nicht vor, wird es kom­pli­ziert. Dann muss ein Antrag bei der Ein­zugs­stel­le der Ren­ten­ver­si­che­rung gestellt und – über ein län­ge­res Ver­fah­ren – durch­ge­setzt werden.

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