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Volkelt-Briefe

So kommt der GmbH-Anteil beim gewünschten Erben an

Selbst wenn ein Ehe­gat­te den GmbH-Anteil unter dem Ver­mächt­nis erbt, dass die­ser anschlie­ßend auf die Kin­der über­tra­gen wer­den muss, darf der erben­de Ehe­gat­te …den Anteil ander­wei­tig ver­schen­ken. Im Urteils­fall ver­erb­te der Ehe­mann einen teil der Immo­bi­lie zunächst an sei­ne Ehe­frau mit dem Ver­mächt­nis, die­se anschlie­ßend an die ältes­te Toch­ter zu über­tra­gen (OLG Hamm, Urteil vom 9.1.2014, 10 U 10/13).

Wenn Sie sicher gehen wol­len, dass der GmbH-Anteil auf jeden Fall auf die Kin­der über­ge­hen sol­len, müs­sen Sie das bereits im Tes­ta­ment so ver­ein­ba­ren. Ein Ver­mächt­nis auf Über­tra­gung des Anteils auf die Kin­der nach dem Tod des Ehe­gat­ten genügt nicht, um den Über­gang recht­lich sicher zu stel­len. Ein sol­ches Risi­ko besteht immer dann, wenn der Ehe­gat­te im Tes­ta­ment als Allein­er­be ein­ge­setzt ist. Hier ist zu prü­fen, ob der Über­gang auf die gewünsch­ten Nach­fol­ger mit allen Rech­ten und Pflich­ten sicher­ge­stellt ist.

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