Jetzt haben Sie als Arbeitgeber gute gerichtliche Argumente gegen Schein-Bewerber, denen es nur darum geht, nach einer fehlerhaften Stellenausschreibung eine Entschädigung zu kassieren. Laut Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gibt es …
keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Bewerber nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt und er ein belangsloses Bewerbungsschreiben (0815) einreicht (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.10.2013, 21 Sa 1380/13).
Indiz für eine unzulässige Bewerbungspraxis ist, wenn der Bewerber auffällig viele Bewerbungen an fehlerhafte (hier: altersdiskriminierende) Stellenausschreibungen verschickt. Schwierigkeit: Seit 2009 gibt es keine AGG-Hopper-Datenbank mehr. Insider schätzen die Zahl der professionellen AGG-Hopper in Deutschland auf knapp über 100. Bester Schutz: Beachten Sie bei Stellenausschreibungen (besonders im Internet) auf korrekte Darstellungen und Formulierungen im AGG-Sinne.