Der Ifo-Geschäftsklima-Index für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte lag im Dezember 2013 mit 35,3 Punkten so hoch wie nie. 53 % der Berater und Prüfer …
bezeichnen die Geschäftslage als gut oder sehr gut. Selbstanzeigen sind ein lohnendes Zusatzgeschäft für Steuerberater, Anwälte profitieren vom Wachstum – da gibt es Gründerberatungen, Käufer- und Verkäuferberatungen. Prüfer profitieren von elektronischen Bilanzen und Veröffentlichungsvorschriften. Anders sieht das aus Unternehmenssicht aus: Beraterkosten sind die andere Seite der Bürokratie – jedenfalls zu einem großen Teil. Ob für die Erstellung einer Zwischenbilanz, Meldungen an die Sozialversicherung, die Pflichtbefragung zur Rentenversicherungsfreiheit, der Dauerdialog mit den Finanzbehörden um unverständliche Steuerbescheide: Diese Kosten sind für die Unternehmen Bürokratiekosten. In den Gesetzentwürfen zu diesen Vorschriften heißt es lapidar: „Bürokratiekosten – keine“.
Man hat sich auf ständig steigende Beraterkosten eingerichtet. Auf Gerichtskosten und langwierige Gerichtsverfahren. Auf Vorschriften, von denen nicht wirklich geprüft wurde, ob sie irgendeinen Nutzen bringen. Auf Kartellverfahren, das keine gerichtliche Kontrolle kennt. Auf Staatsleistungen, die aus den Lohnnebenkosten finanziert werden. Für viele gerade auch kleinere Unternehmen ist die Belastungsgrenze schon lange erreicht.
Es geht nicht ums Jammern. Es geht um Standortkosten der Unternehmen. Die Beraterbranche mag sich angesichts dieser Entwicklung freuen und auf beste Aussichten verweisen. Für alle kleineren Unternehmen mit schmalen Ertragsmargen ist diese Entwicklung ein Alarmsignal. Und mit den Vorgaben der Großen Koalition besteht realistischerweise keine Aussicht auf Besserung (vgl. Nr. 2/2014).