Wenn Sie Ihren GmbH-Anteil verkaufen, haben Sie „Aufklärungspflichten“. Verstoßen Sie …
dagegen, müssen Sie u. U. den Kauf rückabwickeln und Schadensersatz zahlen. Im schlechtesten Fall unterstellt man Ihnen betrügerische Absichten. Achtung: Hier gibt es ein neues BGH-Urteil (Urteil vom 1.2.2013, V ZR 72/11). Vereinbaren Sie, dass der Käufer Einsicht in die Jahresabschlüsse hat und dass Sie Einblick in die Unternehmensplanung geben, ist das verbindlich. Will Ihr Mit-Gesellschafter will die Planung nicht offen legen, kann der Käufer zurücktreten und Schadensersatz durchsetzen.
Für die Praxis: Vereinbaren Sie im Kaufvertrag über einen GmbH-Anteil Informationspflichten, sind diese bindend. Auch dann, wenn Sie Informationspflichten vereinbaren, die über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinausgehen. Zurückhaltung ist angesagt, wenn Sie den GmbH-Anteil verkaufen und Sie laut Gesellschaftsvertrag verpflichtet sind, keine Informationen über Planungen und Geschäftspartner nach außen zu geben.