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Volkelt-Briefe

Verkaufs-Verhandlungen: Wie Sie die Zukunft Ihrer GmbH ins rechte Licht rücken

Ob Ban­ken, pri­va­te Inves­to­ren oder Geschäfts­part­ner für neue Pro­jek­te: Außer einer guten Bilanz …

erwar­ten Ihre Geschäfts­part­ner, dass Sie die gesam­te Zukunfts­per­spek­ti­ve Ihrer GmbH trans­pa­rent machen. Gro­ße GmbHs ver­öf­fent­li­chen die­se Fak­ten im Anhang zum Geschäfts­be­richt. Als Geschäfts­füh­rer einer klei­ne­ren oder mit­tel­gro­ßen GmbH soll­ten Sie sich an der in der Pra­xis bewähr­ten Dar­stel­lungs­form ori­en­tie­ren. Üblich ist die fol­gen­de Gliederung:

  1. Anga­ben zum Geschäfts­ver­lauf der GmbH: Bei der Beschrei­bung des Geschäfts­ver­laufs soll dar­ge­stellt wer­den, wie sich die GmbH im Lau­fe des Geschäfts­jah­res ent­wi­ckelt hat und wel­che Umstän­de zu die­ser Ent­wick­lung geführt haben. Dazu bie­tet es sich an, zunächst einen all­ge­mei­nen Über­blick über die His­to­rie der GmbH zu geben, wobei auch die Geschäfts­fel­der der GmbH auf­ge­führt wer­den soll­ten. In die­sen kur­zen all­ge­mei­nen Über­blick kön­nen auch gesamt­wirt­schaft­li­che Rah­men­da­ten des Geschäfts­jah­res mit ein­be­zo­gen wer­den. Anschlie­ßend ist dann über den kon­kre­ten Ablauf des Geschäfts­jah­res zu infor­mie­ren, wobei es z. B. mög­lich ist, sich an den ein­zel­nen Schrit­ten der Leis­tungs­er­stel­lung in der GmbH zu orientieren.
  2. Anga­ben zur Lage der GmbH: Anga­ben zur Lage der GmbH bezie­hen sich vor allem auf deren Vermögens‑, Finanz- und Ertrags­la­ge. Sach­lo­gisch schlie­ßen die­se Anga­ben unmit­tel­bar an die Ent­wick­lung im vor­an­ge­gan­ge­nen Geschäfts­jahr an.
  3. Anga­ben zu Vor­gän­gen von beson­de­rer Bedeu­tung nach Schluss des Geschäfts­jah­res: Die­se Anga­ben betref­fen Vor­gän­ge, die zwi­schen dem Abschluss­stich­tag und dem Zeit­punkt der Bericht­erstat­tung ein­ge­tre­ten sind. Dabei ist nur auf wesent­li­che Vor­gän­ge ein­zu­ge­hen, die z. B. für die Beur­tei­lung der Exis­tenz der GmbH und für ihre zukünf­ti­gen Erfolgs­aus­sich­ten erheb­lich sind.
  4. Anga­ben zur vor­aus­sicht­li­chen Ent­wick­lung der GmbH: Auch hier schreibt das Gesetz nicht vor, wel­che Anga­ben im Ein­zel­nen zu machen sind. Daher kommt es auf die Ein­schät­zung der Geschäfts­füh­rung an, wie die künf­ti­ge Ent­wick­lung der GmbH  gese­hen wird. Die­se Pro­gno­se kann sich auf fol­gen­de Berei­che bezie­hen: die Ent­wick­lungs­ten­den­zen inner­halb der GmbH, z. B. hin­sicht­lich Pro­duk­ti­on, Absatz, Per­so­nal, Fer­ti­gungs­an­la­gen, For­schung und Ent­wick­lung oder auf die Ent­wick­lungs­ten­den­zen außer­halb der GmbH, z. B. auf Absatz- und Beschaf­fungs­märk­ten usw.
  5. Anga­ben zu For­schung und Ent­wick­lung: Die­se kön­nen sich dar­auf bezie­hen, wel­che For­schungs­ein­rich­tun­gen die GmbH unter­hält, wie vie­le Mit­ar­bei­ter in die­sem Bereich ein­ge­setzt wer­den und mit wel­chen Ziel­set­zun­gen die For­schung und Ent­wick­lung betrie­ben wird. Anga­ben über die Höhe der Auf­wen­dun­gen für For­schung und Ent­wick­lung sind nicht erforderlich.

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