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Volkelt-Briefe

Strategische Planung: Neuer Anlauf für einheitliche Europa-Einpersonen-GmbH

Nach dem (kläg­li­chen) Scheitern …

einer ein­heit­li­chen euro­päi­schen „GmbH“ (hier: SPE = Socie­tas Pri­vata Euro­paea) hat die EU-Kom­mis­si­on jetzt einen neu­en Vor­stoß in Sachen ein­heit­li­ches Gesell­schafts­recht für klei­ne­re und mit­tel­gro­ße Unter­neh­men auf den Weg gebracht. Ziel ist eine ein­heit­li­che haf­tungs­be­schränk­te Rechts­form für Ein­per­so­nen-Gesel­l­­schaf­ten, die eine Num­mer klei­ner als die Euro­pa-AG aus­fällt und spe­zi­ell auf klei­ne­re Unter­neh­men oder die Grün­dung von Toch­ter­ge­sell­schaf­ten zuge­schnit­ten ist. Also wenig Auf­wand (schnel­le und unbü­ro­kra­ti­sche Grün­dung), wenig Eigen­ka­pi­tal (1 €) und deut­lich weni­ger Mit­be­stim­mungs­mög­lich­kei­ten als z. B. nach dem deut­schen Recht für Unter­neh­men mit mehr als 10 Mit­ar­bei­tern vor­ge­schrie­ben sind.

Durch­set­zen wol­len die EU-Behör­den die neue Rechts­form mit einem Trick. Die Umset­zung der SPE schei­ter­te, weil die­se ein­stim­mig beschlos­sen wer­den muss­te. Die „Sin­gle Mem­ber Com­pa­ny“ (SMC) kann mit einer qua­li­fi­zier­ten Mehr­heit beschlos­sen werden.

Für die Pra­xis: Auch wenn die Büro­kra­tie mit der neu­en Rechts­form nur sehr schlep­pend vor­an­kommt: Für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men, die über die natio­na­len Gren­zen hin­aus tätig wer­den, bedeu­tet eine sol­che ein­heit­li­che Rechts­form eine enor­me orga­ni­sa­to­ri­sche und kos­ten­mä­ßi­ge Erleich­te­rung. Wün­schens­wert wäre, wenn bei die­sem Ver­such die Bun­des­re­gie­rung mit­zie­hen wür­de und nicht wie­der den Blo­ckie­rer spielt.

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