Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Risiko: Verkauf einer Firmen-Beteiligung

Beson­ders risi­ko­be­haf­tet sind Geschäfts­füh­rer-Ent­schei­dun­gen außer­halb der ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Ent­schei­dungs­be­fug­nis­se. Das sind z. B. Zustim­mungs­vor­be­hal­te aus dem Gesell­schafts­ver­trag oder aus dem „Kata­log zustim­mungs­be­dürf­ti­gen Geschäf­te“  im Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag. Ver­sto­ßen Sie als Geschäfts­füh­rer gegen sol­che Auf­la­gen, ris­kie­ren Sie eine frist­lo­se Kün­digung und/oder sogar Scha­dens­er­satz­zah­lun­gen. Aus­ge­spro­chen Schwie­rig sind Geschäfts­ab­schlüs­se durch einen Geschäfts­füh­rer ohne Zustim­mung der Gesell­schaf­ter, von denen nicht klar ist, ob sie nur mit Zustim­mung der Gesell­schaf­ter aus­ge­führt wer­den dür­fen. Beispiele: … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Pflichtversicherung: GF nur „ausnahmsweise” befreit

Das Bun­des­so­zi­al­ge­richt (BSG) hat jetzt erneut und grund­sätz­lich fest­ge­stellt, dass der GmbH-Geschäfts­füh­rer in der Regel abhän­gig beschäf­tigt und damit sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig ist. Nur wenn er mehr als 50 % der GmbH-Antei­le selbst hält oder wenn er weni­ger als 50 % der Antei­le hält, aber auf­grund einer Bestim­mung im Gesell­schafts­ver­trag Beschlüs­se gegen sei­ne Inter­es­sen ver­hin­dern kann (sog. Sperr­mi­no­ri­tät), ist er von der Pflicht­mit­glied­schaft befreit (BSG, Urteil v. 14.3.2018, B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R).

Das ist Klar­text. In der Ver­gan­gen­heit kam es immer wie­der zu gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen um die Pflicht­mit­glied­schaft des GmbH-Geschäfts­füh­rers in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung – wir haben an die­ser Stel­le regel­mä­ßig dazu berich­tet. Die Sperr­mi­no­ri­tät muss ein­ein­deu­tig im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH (Satzung)vereinbart sein. Ledig­lich eine Stimm­rechts­ver­ein­ba­rung oder ‑abre­de genügt danach nicht für eine Befrei­ung von der Sozialversicherungspflicht.

_____________________________________________________

Anzei­ge

Interessant: „Man muss nicht alle Aspekte teilen, aber kennen …”

Kategorien
Volkelt-Briefe

Pflichtversicherung: Geschäftsführer kommen immer schwerer raus

Jetzt wur­de vor dem Sozi­al­ge­richt Dort­mund ein Fall behan­delt, bei dem der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer mit 49,71 % an der GmbH betei­ligt war und für Ände­run­gen des Gesell­schafts­er­tra­ges eine ¾‑Mehrheit ver­ein­bart war Dazu das Sozi­al­ge­richt in ers­ter Instanz: …